Inhalte mit dem Schlagwort „Käse“

11. März 2024 Top-Urteil

Geschützte Ursprungsbezeichnung „Halloumi“ bleibt bestehen

Gegrillter Halloumi-Käse auf einem Holzbrett mit Gurken und Tomaten ausgarniert
Pressemitteilung des EuG zum Urteil vom 21.02.2024, Az.: T-361/21

Ein zyprisches Unternehmen beantragte die Löschung der geschützten Ursprungsbezeichnung „Halloumi“. Das EuG wies die Klage ab. Um unionsrechtskonform zu sein, muss das eingetragene Verfahren nicht mit etwaigen bestehenden nationalen Vorschriften über den Erzeugungsstandard übereinstimmen. Außerdem führe eine nationale Entscheidung über die Nichtigkeit der Eintragung nicht automatisch zur Nichtigkeit auf Unionsebene.

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24. März 2020

Möglichkeit der Verwechslungsgefahr zwischen der Kollektivmarke HALLOUMI und dem Zeichen BBQLOUMI

Gegrillter Halloumi-Käse auf einem Holzbrett mit Gurken und Tomaten ausgarniert
Urteil des EuGH vom 05.03.2020, Az.: C-766/18 P

Es kann eine Verwechslungsgefahr zwischen einer älteren Kollektivmarke und einem neu angemeldeten Zeichen bestehen, wenn der Verkehrskreis glauben könnte die Waren oder Dienstleistungen stammen alle von den Mitgliedern des Verbandes, welcher Markeninhaber der Kollektivmarke ist. Meldet ein Verband ein Zeichen als Unionskollektivmarke an, muss er sicherstellen, dass es dem Verbraucher durch die Bestandteile des Zeichens möglich ist, die Waren oder Dienstleistungen von anderen Unternehmen zu unterscheiden.

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03. September 2019

Veganer Käse: Werbung mit „Käse-Alternative“ ist zulässig

Holzplatte mit verschiedenen Arten von Käse
Beschluss des OLG Celle vom 06.08.2019, Az.: 13 U 35/19

Die Werbung eines veganen, aus Cashewkernen hergestellten, Produktes mit „Käse-Alternative“ stellt keine unlautere geschäftliche Handlung im Sinne der §§ 3 Abs. 1, 3a UWG dar. Danach handelt derjenige unlauter, der einer gesetzlichen Regelung zuwiderhandelt, die dazu bestimmt ist das Marktverhalten im Sinne der Marktteilnehmer zu regeln. Zwar ist es gemäß Art. 78 Abs. 1 lit. c, Abs. 2 i.V.m. Anhang VII Teil III Nr. 2 lit. a, viii) VO (EU) 1308/2013 und der Rechtsprechung des EuGH nicht erlaubt, rein pflanzliche Erzeugnisse als Milchprodukte zu bezeichnen. Allerdings stellt das OLG Celle klar, dass der Begriff „Käse-Alternative“ gerade keine solche Bezeichnung darstellt, da hinreichend klar zum Ausdruck gebracht wird, dass es sich nicht um Käse handelt.

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27. Juni 2017 Top-Urteil

Rein pflanzliche Produkte dürfen nicht wie Milchprodukte bezeichnet werden

Milchkuh auf Blumenwiese
Urteil des EuGH vom 14.06.2017, Az.: C-422/16

Art. 78 Abs. 2 und Anhang VII Teil III der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 922/72, (EWG) Nr. 234/79, (EG) Nr. 1037/2001 und (EG) Nr. 1234/2007 des Rates sind dahin auszulegen, dass sie dem entgegenstehen, dass die Bezeichnung „Milch“ und die nach dieser Verordnung ausschließlich Milcherzeugnissen vorbehaltenen Bezeichnungen bei der Vermarktung oder Werbung zur Bezeichnung eines rein pflanzlichen Produkts verwendet werden, und zwar selbst dann, wenn diese Bezeichnungen durch klarstellende oder beschreibende Zusätze ergänzt werden, die auf den pflanzlichen Ursprung des in Rede stehenden Produkts hinweisen, es sei denn, das Erzeugnis ist in Anhang I des Beschlusses 2010/791/EU der Kommission vom 20. Dezember 2010 zur Festlegung des Verzeichnisses der Erzeugnisse gemäß Anhang XII Abschnitt III Nummer 1 Unterabsatz 2 der Verordnung Nr. 1234/2007 des Rates aufgeführt.

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