Inhalte mit dem Schlagwort „Kamera“

26. Juli 2021

DS-GVO findet keine Anwendung auf abgeschaltete Kameras

Eine weiße Überwachungskamera hängt an einer grauen Wand.
Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom 25.06.2021, Az.: 10 A 10302/21

Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz bekräftigte die Entscheidung der Vorinstanz, wonach die Anordnung einer Datenschutzbehörde auf Abbau einer abgeschalteten Kamera rechtswidrig ist. Es führte heran, dass die Vorschriften der DS-GVO in einem solchen Fall keine Anwendung finden, da eine "Verarbeitung" i. S. d. Art. 4 Nr. 2 DS-GVO von personenbezogenen Daten bei abgeschalteter Kamera nicht stattfindet. Darüber hinaus befugt Art. 58 Abs. 2 lit. f DS-GVO eine Datenschutzbehörde lediglich zur Anordnung der Einstellung, nicht jedoch zur Anordnung des Abbaus der Kamera.

Weiterlesen
08. Februar 2017

Rechtswidrig aufgestellte Videokameras sind zu entfernen

Überwachungskamera vor Haus
Urteil des OLG Köln vom 22.09.2016, Az.: 15 U 33/16

Es besteht ein Anspruch auf Entfernung von Kameras aus §§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 analog BGB i.V.m. Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG wegen eines objektiv vorliegenden Überwachungsdrucks unabhängig davon, ob die Kameras beweglich sind oder fixiert werden können. Das geltend gemachte Schutzinteresse muss im Rahmen einer Güterabwägung hinter dem Persönlichkeitsrecht des Nachbarn zurücktreten. Die einzig in Betracht kommende Möglichkeit die Beeinträchtigung zu beseitigen, bedeutet die Entfernung der Kameras. Es kommt nicht darauf an, ob die Kameras derzeit in einer Position betrieben werden, die den öffentlichen Raum bzw. das Grundstück des Nachbarn erfasst. Es genügt, dass in der Vergangenheit das Grundstück des Nachbarn gefilmt worden war. Ein Anspruch auf Zahlung einer Geldentschädigung ist jedoch nicht gegeben.

Weiterlesen
02. Juni 2016

Drohnenflug über Nachbargrundstück verletzt Recht auf Privatsphäre

junger Mann fliegt eine ferngesteuerte Drohne mit einer Kamera
Urteil des AG Potsdam vom 16.04.2015, Az.: 37 C 454/13

Das Führen einer mit Kamera ausgestatteten Flugdrohne über ein Nachbargrundstück stellt einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Nachbarn in Form des Rechts auf Privatsphäre dar. Bereiche eines Wohngrundstücks, die vor Einsicht geschützt sind, stellen typischerweise Rückzugsorte des jeweiligen Nutzers dar, weshalb dort Beobachtungen anderer Personen als Ausspähung unzulässig sind.

Weiterlesen
09. Juli 2014

Heimliche Videoüberwachung am Arbeitsplatz

Urteil des BAG vom 21.11.2013, Az.: 2 AZR 797/11

Eine verdeckte Videoüberwachung am Arbeitsplatz stellt einen schweren Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers dar. Diese und die Verwertung der entsprechenden Aufzeichnungen sind nur dann zulässig, wenn der konkrete Verdacht einer strafbaren Handlung vorliegt, die Videoüberwachung das praktisch einzig verbleibende Mittel darstellt, weil weniger einschneidende Mittel zur Aufklärung des Verdachts ergebnislos ausgeschöpft sind, und dieses insgesamt verhältnismäßig ist. Wird hiergegen verstoßen, so führt dies grundsätzlich zu einem gerichtlichen Verwertungsverbot.

Weiterlesen
19. Mai 2014

Überwachung des Hausflurs mit Video-Türspion verletzt das allgemeine Persönlichkeitsrecht von Mitmietern

Pressemitteilung zum Urteil des AG München vom 04.12.2013, Az.: 413 C 26749/13

Das Anbringen eines Video-Türspions an der eigenen Eingangstür einer Etagenwohnung, der das Geschehen im Hausflur tagsüber im Live-Modus auf einen in der Wohnung befindlichen Bildschirm überträgt und nachts aufzeichnet und speichert, verletzt das allgemeine Persönlichkeitsrecht von Mitmietern und Dritten. Eine Überwachung des Hausflures, der Hauseingangstür oder anderer gemeinschaftsbezogener Flächen ist grundsätzlich unzulässig, da diese Bereiche allgemein zugänglich sind.

Weiterlesen
04. September 2013

(Un-)Kollegiale Fotos von krankgeschriebenem Angestellten

Urteil des LArbG Mainz vom 11.07.2013, Az.: 10 SaGa 3/13 Wird ein krankgeschriebener Arbeitnehmer von einem vorgesetzten Kollegen zufällig bei einer Tätigkeit in der Öffentlichkeit, wie hier beim Autowaschen, gesehen, dürfen zu Dokumentationszwecken Fotos von ihm gemacht werden. Zwar steht jedem das Recht am eigenen Bild selbst zu, doch überwiegt hier das Interesse des Arbeitgebers, eine möglicherweise nur vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit aufzudecken, zumal der Betroffene durch die Aufnahmen nur in seiner Sozialsphäre und gerade nicht in Privat- oder gar Intimsphäre tangiert wird.
Weiterlesen
Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a