Inhalte mit dem Schlagwort „karitative Einrichtung“

31. Oktober 2014

Bezeichnung „Kleiderkammer Essen“ für gewerblichen Second-Hand-Laden unzulässig

Pressemitteilung der Wettbewerbszentrale zum Urteil des LG Essen vom 17.09.2014, Az.: 42 O 33/14

Die Geschäftsbezeichnung "Kleiderkammer Essen" sowie der Domainname www.kleiderkammer-essen.de für einen gewerblichen Second-Hand-Laden sind unzulässig, da unzutreffenderweise der Eindruck erweckt wird, es handle sich bei dem Laden um eine karitative Einrichtung. Ebenfalls wettbewerbswidrig ist die intransparente Werbeaussage des Second-Hand-Shops "Hilfsbedürfte Bürger erhalten mit Nachweis auf alle regulären Waren einen Rabatt von 15%", da nicht angegeben wird, wie die Hilfsbedürftigkeit nachzuweisen sei.

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