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19. März 2019 Kommentar

Das Karma schlägt zurück: „KARMA International LLC“ hat keinen Anspruch auf die Domain „karma.com“ – UDRP-Verfahren geht nach hinten los

Globus auf Tastatur mit Domainkürzeln
Kommentar zum UDRP-Verfahren vom 15.02.2019, National Arbitration Forum No. FA1812001822198

Das Unternehmen Karma International LLC hatte versucht, in einem UDPR-Verfahren vor dem National Arbitration Forum (NAF) die Übertragung der Domain „karma.com“ zu ihren Gunsten zu erwirken - doch das ging gehörig schief. Das Schiedsgericht wies die Klage nicht nur ab, sondern entschied, dass ein Fall des „Reverse Domain Hijacking“ vorlag. Die Klägerin habe die Klage nämlich bösgläubig erhoben, in dem Wissen, dass der geltend gemachte Anspruch nicht bestand und sie diesen auch keinesfalls belegen konnte. Im Ergebnis gleich eine doppelte Niederlage.

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