BGH: Bei unzureichend abgesichertem WLAN haftet der Anschlussinhaber nur auf Unterlassung
Pressemitteilung des BGH vom 12.05.2010, Az.: I ZR 121/08 Mit der Entscheidung vom 12.05.2010 verkündete der Bundesgerichtshof ein wegweisendes Urteil zum Thema Störerhaftung für Betreiber von WLAN-Anschlüssen. Laut BGH können Privatpersonen ausschließlich auf Unterlassung, jedoch nicht auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden, wenn der nicht ausreichend gesicherte WLAN-Anschluss von einem Unberechtigten für Urheberrechtsverletzungen im Internet genutzt wird.
Weiterlesen