Inhalte mit dem Schlagwort „Kaufvertrag“

06. März 2018

Bestellbestätigung von Amazon ist keine Vertragsannahme

Online-Shopping - Einkaufswagen auf Bildschirm
Urteil des AG Plettenberg vom 23.10.2017, Az.: 1 C 219/17

Die „Bestellbestätigung“, welche bei Amazon automatisch per E-Mail an den Kunden verschickt wird, ist noch keine Vertragsannahme. Es handelt sich hierbei nur um eine Bestätigung, dass der Auftrag bearbeitet wurde. Nach Bestellung eines Jacuzzi wartete ein Kunde vergeblich auf die Lieferung. Der Grund: Der Anbieter war einem Hackerangriff zum Opfer gefallen und musste alle Bestellungen stornieren. Da am Ende der Amazon-Mail ausdrücklich darauf hingewiesen wurde, dass es sich noch nicht um den Abschluss eines Kaufvertrages handele, ist eben diese nur als Bestellbestätigung zu werten. Diese Bewertung ist auch rechtmäßig, da sich die Beklagte keine Frist zur Annahme vorbehalte, sondern nur die Form der Angebotsannahme regelt.

Weiterlesen
14. Januar 2016

Zu den Verbraucherschutzregeln im Rahmen des Verbrauchsgüterkaufs

Silbernes Paragraphenzeichen vor einer europäischen Flagge.
Urteil des EuGH vom 04.06.2015, Az.: C-497-13

1. Die Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 1999 zu bestimmten Aspekten des Verbrauchsgüterkaufs und der Garantien für Verbrauchsgüter ist dahin auszulegen, dass in einem Rechtsstreit über einen Vertrag, der möglicherweise in den Geltungsbereich dieser Richtlinie fällt, das mit dem Rechtsstreit befasste nationale Gericht, sofern es über die dafür nötigen rechtlichen und tatsächlichen Anhaltspunkte verfügt oder darüber auf ein einfaches Auskunftsersuchen hin verfügen kann, die Frage zu prüfen hat, ob der Käufer als Verbraucher im Sinne dieser Richtlinie eingestuft werden kann, selbst wenn er sich nicht ausdrücklich auf diese Eigenschaft berufen hat.

2. Art. 5 Abs. 3 der Richtlinie 1999/44 ist dahin auszulegen, dass er als eine Norm anzusehen ist, die einer nationalen Bestimmung, die im innerstaatlichen Recht zwingend ist, gleichwertig ist, und dass das nationale Gericht von Amts wegen jede Bestimmung seines innerstaatlichen Rechts anwenden muss, die seine Umsetzung in innerstaatliches Recht sicherstellt.

3. Art. 5 Abs. 2 der Richtlinie 1999/44 ist dahin auszulegen, dass er nicht einer nationalen Bestimmung entgegensteht, nach der der Verbraucher für die Inanspruchnahme seiner Rechte aus dieser Richtlinie den Verkäufer rechtzeitig über die Vertragswidrigkeit unterrichten muss, vorausgesetzt, dass der Verbraucher für diese Unterrichtung über eine Frist von nicht weniger als zwei Monaten ab dem Zeitpunkt seiner Feststellung der Vertragswidrigkeit verfügt, dass sich diese Unterrichtung nur auf das Vorliegen dieser Vertragswidrigkeit erstrecken muss und dass sie nicht Beweisregeln unterliegt, die dem Verbraucher die Ausübung seiner Rechte unmöglich machen oder diese übermäßig erschweren.

4. Art. 5 Abs. 3 der Richtlinie 1999/44 ist dahin auszulegen, dass die Regel, wonach vermutet wird, dass die Vertragswidrigkeit bereits zum Zeitpunkt der Lieferung des Gutes bestand,

– zur Anwendung gelangt, wenn der Verbraucher den Beweis erbringt, dass das verkaufte Gut nicht vertragsgemäß ist und dass die fragliche Vertragswidrigkeit binnen sechs Monaten nach der Lieferung des Gutes offenbar geworden ist, d. h., sich ihr Vorliegen tatsächlich herausgestellt hat. Der Verbraucher muss weder den Grund der Vertragswidrigkeit noch den Umstand beweisen, dass deren Ursprung dem Verkäufer zuzurechnen ist;

– von der Anwendung nur dadurch ausgeschlossen werden kann, dass der Verkäufer rechtlich hinreichend nachweist, dass der Grund oder Ursprung der Vertragswidrigkeit in einem Umstand liegt, der nach der Lieferung des Gutes eingetreten ist.

Weiterlesen
05. Juni 2015

Wirksamkeit eines „Schnäppchenkaufes“

3... 2... 1... meins!
Urteil des BGH vom 12.11.2014, Az.: VIII ZR 42/14

Zur Wirksamkeit eines im Wege der Internetauktion ("eBay") abgeschlossenen Kaufvertrages, bei dem ein grobes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung besteht (Fortführung von BGH, Urteil vom 28. März 2012 - VIII ZR 244/10, NJW 2012, 2723).

Weiterlesen
04. Mai 2015

Individuelle Anfertigung nicht immer von Widerruf ausgeschlossen

roter Widerruf-Stempel-Abdruck auf weißem Hintergrund
Urteil des AG Dortmund vom 28.04.2015, Az.: 425 C 1013/15

Eine individuell hergestellte und über einen Online-Shop erworbene Sache kann nicht zwingend nach § 312g II Nr.1 BGB vom Widerruf ausgeschlossen werden. Hierfür ist entscheidend, dass dem Unternehmer kein, über die Rücknahme selbst hinausgehender, wirtschaftlicher Nachteil entsteht.

Ein solcher Nachteil liegt vor, wenn die Sache auf Wunsch des Verbrauchers so individualisiert ist, dass diese im Falle einer Rücknahme für den Unternehmer wirtschaftlich wertlos ist, womit eine Rücknahme nicht zumutbar erscheint. Wurde die individualisierte Sache (hier: Sitzgarnitur) in einer Kombination gefertigt, welche nach der allgemeinen Lebenserfahrung regelmäßig nachgefragt wird, so kann nicht angenommen werden, dass ein erneuter Absatz seitens des Unternehmers mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden ist.

Weiterlesen
13. August 2014

Nichterfüllung im Rahmen einer eBay-Auktion begründet Schadensersatz

Urteil des OLG Frankfurt vom 27.06.2014, Az.: 12 U 51/13

Verweigert der Verkäufer eines Fahrzeugs auf der Internetplattform eBay nach Zustandekommen eines Kaufvertrages die Herausgabe des Fahrzeugs, so kann der Käufer den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären und Schadensersatz fordern. Die Höhe des Nichterfüllungsschadens ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Vertragswert und dem Marktwert des Fahrzeugs.

Gibt der Verkäufer Gebote auf das von ihm eingestellte Angebot ab, um den Verlauf der Auktion zu manipulieren, so sind diese Gebote nach § 117 Abs. 1 BGB nichtig.

Weiterlesen
07. Juli 2014

Vorzeitiges Beenden einer eBay-Auktion zulässig

Urteil des AG Darmstadt vom 25.06.2014, Az.: 303 C 243/13

Die Hinweise der Online-Plattform eBay bei Auktionserstellung, dass der Verkäufer sein Angebot während der regulären Laufzeit gemäß der eBay-AGB beenden darf, wenn die Auktion noch mehr als 12 Stunden Restlaufzeit aufweist, führen dazu, dass der Verkäufer auch bis zum Ablauf dieser Frist das Angebot vorzeitig beenden kann, selbst wenn auf den Artikel bereits geboten wurde. Ein Kaufvertrag mit dem zum Abbruch Höchstbietenden kommt hierbei nicht zustande.

(Hinweis: Bei diesem Urteil handelt es sich um eine bisher einzelne Rechtsauffassung. Verschiedene andere Gerichte haben bei einem vorzeitigem Abbruch einer eBay-Auktion in der Regel einen Vertragsschluss mit dem zu diesem Zeitpunkt Höchstbietenden bejaht.)
Weiterlesen
17. April 2014

Bei einer vorzeitig abgebrochenen eBay Auktion kommen weder Kaufvertrag noch Sekundäransprüche zustande, wenn das Mindestangebot nicht erreicht wurde

Urteil des AG Neuwied vom 08.07.2013, Az.: 42 C 430/13

Bei einer vorzeitig abgebrochenen eBay Auktion kommt kein Kaufvertrag zwischen den Parteien zustande, wenn das abgegebene Höchstgebot nicht das vom Auktionar festgelegte Mindestgebot erreicht. Auch entstehen hierdurch keine Sekundäransprüche auf Schadensersatz gegenüber dem Verkäufer. Entscheidend für das Zustandekommen eines Kaufvertrages sind übereinstimmende Willenserklärungen der Parteien. Zur Auslegung dieser können die AGB von eBay herangezogen werden.

Weiterlesen
18. März 2014

Vorzeitige Beendigung eines noch länger als 12 Stunden laufenden Auktionsangebots nur bei berechtigtem Grund

Urteil des OLG Nürnberg vom 26.02.2014, Az.: 12 U 336/13

Der Erklärungsinhalt einer bei einer Auktion abgegebenen Willenserklärung ist unter Zugrundelegung der Bestimmungen über den Vertragsschluss in den AGB des Internetportals auszulegen. Auch ein Verkaufsangebot, welches noch 12 Stunden oder länger läuft, kann demnach – entgegen dem missverständlichen Hinweis auf der Webseite von eBay - vorzeitig beendet werden, wenn ein berechtigender Grund hierzu besteht. Ein solcher Grund ist unter anderem in den Fällen des Verlusts oder der Beschädigung des Artikels gegeben oder wenn ein Fehler beim Eingeben des Angebots gemacht wurde.

Weiterlesen
12. März 2014

Kein Schadensersatz für Höchstbietenden einer abgebrochenen eBay-Auktion

Urteil des LG Aurich vom 03.02.2014, Az.: 2 O 565/13

Bisher haben die Gerichte bei einem unbegründeten vorzeitigen Abbruch einer eBay-Auktion regelmäßig einen Vertragsschluss bejaht. Das LG Aurich sieht dies jedoch anders und entschied, dass bei einem vorzeitigen Abbruch einer eBay-Auktion kein Kaufvertrag mit dem Höchstbietenden zustande komme. Das Gericht begründet dies im Wesentlichen damit, dass in einer eBay-Auktion jeder Verkäufer nur seinen Willen erklärt, mit dem Höchstbietenden nach Ablauf der vollständigen Auktionszeit zu kontrahieren. § 6 Nr. 6 der eBay-AGB, nach dem bei vorzeitiger Beendigung des Angebots durch den Verkäufer zwischen diesem und dem Höchstbietenden ein Vertrag zustande kommt, es sei denn der Verkäufer war dazu berechtigt, das Angebot zurückzunehmen, und auf den ein Vertragsschluss stets gestützt worden ist, sei unwirksam, da dieser eine vom wahren und erkennbaren Willen des Verkäufers abweichende Willenserklärung fingiere.

Weiterlesen
05. Februar 2014

Vorbehalt der berechtigten Angebotsrücknahme bei eBay-Verkäufen

Urteil des BGH vom 08.01.2014, Az.: VIII ZR 63/13

Der Erklärungsinhalt eines im Rahmen einer Internetauktion abgegebenen Verkaufsangebots ist unter Berücksichtigung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens zu bestimmen, das auf seiner internetplattform das Forum für die Auktion bietet. Kommt nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Falle der Rücknahme des Angebots ein Kaufvertrag mit dem zu dieser Zeit Höchstbietenden nicht zustande, sofern der Anbietende gesetzlich dazu berechtigt war, sein Angebot zurückzuziehen, ist dies aus der Sicht der an der Internetauktion teilnehmenden Bieter dahin zu verstehen, dass das Angebot des Verkäufers unter dem Vorbehalt einer berechtigten Angebotsrücknahme steht (Bestätigung von BGH, Urteil vom 8.Juni 2011-VIII ZR 305/10, NJW 2011, 2643).

Weiterlesen
Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a