Inhalte mit dem Schlagwort „Kaufvertrag“

29. Juli 2010

Rückabwicklungsansprüche nur gegenüber Verkäufer

Pressemitteilung Nr. 31/2010 des AG München zum Urteil vom 30.12.2009, Az.: 121 C 22939/09

Rückabwicklungsansprüche können nur gegenüber dem Vertragspartner geltend gemacht werden. Gegenüber dem Hersteller des gekauften Produkts hat der Käufer auch im Falle eines Garantievertrages keine Rückabwicklungsrechte. Gegenüber dem Hersteller können lediglich die Ansprüche aus dem Garantievertrag geltend gemacht werden, also Reparatur oder Austausch des Produktes.
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14. April 2010

„Gratis“- Werbung nicht zwingend irreführend

Urteil des KG Berlin vom 16.02.2010, Az.: 5 U 139/07 Wird eine Club-Mitgliedschaft als "gratis" angepriesen, so ist diese Werbung nicht irreführend, wenn an einer anderen Stelle mit der kostenpflichtigen "Club-CD des Monats" geworben wird. Das KG Berlin entschied, dass in diesem Vorgehen kein wettbewerbswidriges Verhalten zu sehen sei, da die Mitgliedschaft selbst tatsächlich kostenlos ist. Auch das unaufgeforderte Zusenden der CD durch den Club begründet für die Mitglieder keine Zahlungsverpflichtung, da durch das bloße Zusenden kein Kaufvertrag und somit auch kein Kaufpreisanspruch entsteht.
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10. November 2009

Zur Anwendung des Kaufrechts nach § 651 BGB

Urteil des BGH vom 23.07.2009, Az.: VII ZR 151/08

Kaufrecht ist auf sämtliche Verträge mit einer Verpflichtung zur Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen anzuwenden, also auch auf Verträge zwischen Unternehmern. Verträge, die allein die Lieferung von herzustellenden beweglichen Bau- oder Anlagenteilen zum Gegenstand haben, sind nach Maßgabe des § 651 BGB nach Kaufrecht zu beurteilen. Die Zweckbestimmung der Teile, in Bauwerke eingebaut zu werden, rechtfertigt keine andere Beurteilung.
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27. März 2009

Keine Entbehrlichkeit der Nachfristsetzung bei Bezug gefälschter Markenware vor Vertragsrücktritt/Schadensminderungspflicht bei Vorgehen gegen einstweilige Verfügungen

Urteil des LG Nürnberg-Fürth vom 28.01.2009, Az.: 3 O 4369/08 Bei Bezug von Plagiaten ist ein Rücktritt vom Kaufvertrag ohne angemessene und erfolglos abgelaufene Nacherfüllungsfristsetzung nach §§ 440, 281 BGB grundsätzlich nicht möglich. Vielmehr müssen entsprechende außergewöhnliche die Frist entbehrlich machende Gründe vorliegen. Erwirkt der Markeninhaber ohne vorherige Abmahnung eine einstweilige Verfügung gegen den Plagiatsverkäufer, hat dieser äußerst sorgfältig zu prüfen, ob ein Widerspruch gegen die Verfügung erfolgsversprechend ist. Sonst kann er seinen Zwischenhändler nicht in Regress bzgl. der dadurch entstehenden Verfahrens- und Gerichtskosten nehmen.
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