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22. Juli 2014

Keine Haftung des Tech-C/Zone-C für Markenverletzungen

Urteil des OLG Schleswig vom 18.06.2014, Az.: 6 U 51/13

Der Tech-C oder Zone-C einer Domain haftet nicht als Störer für etwaige Marken- und Kennzeichenrechtsverletzungen, die vom Domain-Inhaber begangen worden sind, da er nicht dazu verpflichtet ist, die von ihm betreuten Domains auf ihren Inhalt zu überprüfen.

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