Inhalte mit dem Schlagwort „Kenntniserlangung“

14. April 2015

Sharehoster haftet für Rechtsverletzungen bereits ab Zugang eines Hinweises

In einem Oval voller Wörter erscheint das Wort "sharehoster"
Urteil des LG Hamburg vom 02.10.2014,Az.: 310 O 464/13

Wird der Betreiber eines Filehosting-Dienstes auf eine klare Rechtsverletzung bestimmter Werke hingewiesen, so haftet er ab diesem Zeitpunkt für etwaige Urheberrechtsverletzungen. Dabei ist nicht entscheidend, ob der Anbieter den Hinweis tatsächlich positiv zur Kenntnis genommen hat, sondern nur, ob ihm der Hinweis zugegangen ist.

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25. November 2013 Kommentar

OLG Frankfurt a.M. – Keine Haftung des Admin-C vor Kenntnis von Urheberrechtsverletzungen

Kommentar zum Beschluss des OLG Frankfurt a.M. vom 21.10.2013, Az.: 11 W 39/13

Der Admin-C ist für die DENIC der administrative Ansprechpartner einer Domain und als Bevollmächtigter des Domaininhabers befugt, sämtliche die Domain betreffenden Angelegenheiten verbindlich zu entscheiden. Bei Domaininhabern mit Sitz im Ausland ist der Admin-C zugleich der inländische Empfangsbevollmächtigte und als solcher notwendige Voraussetzung für die Registrierung einer .de-Domain. Da ausländische Domaininhaber bei Rechtsstreitigkeiten oftmals nicht haftbar gemacht werden können, wird vielfach versucht, den Admin-C in zur Verantwortung zu ziehen.

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