Kein Eilbedürfnis bei jahrelanger unerkannter Nutzung des geschützten Kennzeichens
Beschluss des OLG Frankfurt a.M. vom 02.01.2013, Az.: 6 W 130/12 Es fehlt an einem Verfügungsgrund für einen Eilantrag, wenn der Antragsgegner bereits seit mehreren Jahren das beanstandete Zeichen im Internet und auf dem Markt führt, ohne dass der Antragssteller zuvor Kenntnis davon hatte, aber nach eigenen Angaben sodann durch Zufall über eine Internetrecherche auf die Nutzung des Zeichens aufmerksam wurde. Der Antragssteller wurde auf den normalen Klageweg verwiesen.
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