Inhalte mit dem Schlagwort „Kennzeichenrechte“

01. Oktober 2012 Top-Urteil

Pelikan

Pelikan steht am Strand bei schönem Wetter.
Urteil des BGH vom 19.04.2012, Az.: I  ZR 86/10

a) Hat der Kläger in den Tatsacheninstanzen Ansprüche aus verschiedenen Kennzeichenrechten alternativ verfolgt, ist ein gerichtlicher Hinweis auf die Notwendigkeit der Angabe der Reihenfolge der geltend gemachten Kennzeichenrechte nicht deshalb entbehrlich, weil das Gericht die Ansprüche für unbegründet hält.

b) Der Geschäftsführer einer GmbH haftet regelmäßig für eine Markenverletzung auch persönlich, die in der Verwendung der Firma der juristischen Person liegt.

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06. August 2021

Streit um Kennzeichenrechte der Musikgruppe Dschinghis Khan

Ein Mensch steht auf einer Bühne und wird von Scheinwerfern angestrahlt
Pressemitteilung Nr. 21/2021 zum Urteil des LG München I vom 27.07.2021, Az.: 33 O 6282/19

Der Initiator der Musikgruppe Dschinghis Khan, welcher auch einige Lieder der Gruppe komponierte, klagte gegen ein ehemaliges Mitglied der Band. Dieses hatte „Dschinghis Khan“ als Wort-/Bildmarke angemeldet und ist weiterhin unter diesem Namen aufgetreten. Nachdem der Kläger die Musikgruppe wieder aufleben lassen wollte, ging der Beklagte dagegen vor. Das Gericht sprach sich in diesem Fall für den Kläger aus, da er maßgeblicher Produzent sowie Schöpfer des Projekts war. Die zwischenzeitliche Auflösung der Gruppe führt nicht zu einem Verlust des Kennzeichenschutzes, da weiterhin Tonträger der Band vertrieben wurden.

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03. Juni 2016

T-Shirt-Aufdruck „Tussi ATTACK“ stellt keine Markenverletzung dar

Zwei Frauen in roten Kleidern feiern auf der Rückbank eines Autos
Beschluss des KG Berlin vom 27.10.2015, Az.: 5 W 216/15

Der Aufdruck „Tussi ATTACK“ auf einem T-Shirt stellt keinen kennzeichenrechtlichen Gebrauch dar. Ein Motiv, das auf der Vorderseite eines T-Shirts angebracht ist –wie im vorliegenden Fall – kann entweder ein produktbezogener Hinweis auf die Herkunft oder aber lediglich ein dekoratives Element sein. So ist für die Feststellung einer Markenbenutzung die Auffassung des Durchschnittsverbrauchers maßgeblich. Der Aufdruck „Tussi ATTACK“ wird vom angesprochenen Verkehrskreis als rein selbstironischer, lustig gemeinten Ausdruck verstanden.

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20. April 2016 Kommentar

UDRP: FC Bayern München gewinnt Rechtsstreit um Domain thebayernmunichsoccershop.com

Fanshop-Taste auf Tastatur
Kommentar zum UDRP-Verfahren des Schiedgericht vom 07.03.2016, WIPO Case No. D2016-0060

Während sich der FC Bayern München sportlich in allen Wettbewerben noch im Titelrennen befindet, hat der Münchner Erfolgsverein zugleich um den Schutz seiner Kennzeichenrechte zu streiten. Kürzlich hat der Verein dabei erst wieder den Kampf auf Übertragung einer unzulässig registrierten Domain im Streit vor der WIPO gewonnen.

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