Inhalte mit dem Schlagwort „Kennzeichnungsgewohnheiten“

07. Oktober 2021

Wahrnehmung einer Modellbezeichnung als Zweitmarke

Schwarzes Buch mit Aufschrift Markenrecht wird aus dem Regal gezogen
Beschluss des OLG Frankfurt a.M. vom 02.09.2021, Az.: 6 W 58/21

Ein T-Shirt der Marke Balmain wurde von einem Händler mit dem Zusatz "T-Shirt MO" als Angebot bezeichnet. Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass der angesprochene Verkehrskreis diesen Zusatz nicht als Hinweis auf Produkteigenschaften versteht. Vielmehr wird die Modellbezeichnung als Herkunftshinweis im Sinne einer Zweitmarke wahrgenommen. Für diese Ansicht spreche der unmittelbare, klare räumliche Zusammenhang der Bezeichnung "MO" zu der Marke in der Angebotsbezeichnung. Die Bezeichnung erwecke folglich den falschen Eindruck einer Zweitmarke unter der Dachmarke "Balmain".

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26. April 2021

Herkunftshinweis der Marke „Ein Herz für Tiere“ bei herzförmigem Hundeknabbergebäck nicht erkennbar

Hand nimmt Buch mit Titel Markenrecht aus Regal
Urteil des OLG München vom 18.02.2021, Az.: 29 U 1202/20

Eine auf einem herzförmigen Hundeknabbergebäck angebrachte Bezeichnung "Ein Herz für Tiere" enthält keinen Herkunftshinweis. Der angesprochene Verkehrskreis erkenne aufgrund der Gestaltung des Hundegebäcks Ähnlichkeiten zu den auf Volksfesten vertriebenen Lebkuchenherzen. Einen Hinweis auf die Marke "Ein Herz für Tiere" erkenne er dabei jedoch nicht. Daran ändere auch der "Ein Herz für Tiere"-Aufkleber auf der Rückseite des Herzgebäcks nichts, da der Verbraucher den Aufkleber lediglich als Produktbeschreibung verstehe.

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