Inhalte mit dem Schlagwort „Kennzeichnungspflicht“

31. Mai 2022

Influencer Beiträge mit einer Verlinkung auf Unternehmen müssen als Werbung gekennzeichnet werden

Influencerin mit Smartphone
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 19.05.2022, Az.: 6 U 56/21

Das OLG Frankfurt hatte über die Frage zu entscheiden, ob der Beitrag einer Influencerin auf Instagram als eine Werbung zu kennzeichnen ist. Die Besonderheit des Falls lag hierin, dass der Beitrag ohne finanzielle Gegenleistung erfolgte. Stattdessen wurden der Influencerin kostenlose E-Books überlassen. Im Gegenzug hat Sie das E-Book Unternehmen dafür mit Hilfe sog. "Tap-Tags" verlinkt. Das Gericht bejahte die Kennzeichnungspflicht mit der Begründung, dass es aufgrund der Vermischung von privaten und kommerziellen Darstellungen für den Durchschnittsverbraucher ohne Kennzeichnung nicht erkennbar sei, ob der Beitrag das Unternehmen bewerben soll oder nicht.

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16. April 2021

Keine Markenrechtsverletzung bei fehlendem Herkunftshinweis auf Zweitmarke

Frau schaut auf das Preisschild eines T-Shirts
Beschluss des OLG Frankfurt a. M. vom 09.02.2021, Az.: 6 W 10/21

Ob eine Markenrechtsverletzung im Bekleidungssektor bei einem Verkaufsangebot vorliegt, ist daran zu messen, ob der durchschnittliche Verbraucher durch die Herkunftsangabe, einen Hinweis auf einen bestimmten Hersteller erkennen kann oder nicht. Der Entscheidung des OLG Frankfurt a. M. lag ein Streit über die Modellbezeichnung einer Steppjacke zugrunde. Vorliegend war die Angabe des Herstellers vorangestellt hervorgehoben, sodass keine Markenrechtsverletzung vorliegt. Daneben wurde lediglich ein weiteres Zeichen neben dem eigentlichen Dachzeichen verwendet.

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26. Oktober 2020

Bezahlte Rankingeinträge auf Hotelbuchungsportal ohne entsprechenden Hinweis wettbewerbswidrig

Eine Hand hält ein Smartphone mit einer Hotel-App
Urteil des LG Hamburg vom 23.04.2020, Az.: 324 O 234/19

Werden Hotels in Ranglisten nach Kriterien wie 'Unsere Top-Tipps' oder 'Sternebewertung und Preis' aufgelistet und ist für den Verbraucher hierbei nicht ersichtlich, wie das jeweilige Ranking zustande kommt, liegt ein Wettbewerbsverstoß vor. Auch ein Link, der zu den AGB einer anderen Webseite und einem Hinweis darauf führt, dass es sich um eine bezahlte Auflistung handelt, ändert daran nichts. Eine Irreführung und somit ein Verstoß liegen schon dann vor, wenn für den Verbraucher nicht unmittelbar ersichtlich ist, dass für einen Eintrag in das Ranking bezahlt werden muss.

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16. November 2017

Pflichtangaben für Verbraucherprodukte

Schleifgerät mit Diamantring und Hand
Urteil des OLG Düsseldorf vom 08.06.2017, Az.: I-15 U 68/16

Damit fehlende Angaben gemäß § 6 ProdSG zu Wettbewerbswidrigkeit führen, muss es sich um ein Verbraucherprodukt handeln. Dies sind gem. § 2 Nr. 26 ProdSG „neue, gebrauchte oder wiederaufgearbeitete Produkte, die für Verbraucher bestimmt sind oder [...] benutzt werden könnten, selbst wenn sie nicht für diese bestimmt sind [...]“. Auf Diamant-Trennscheiben trifft dies nicht zu, da aufgrund ihres hohen Preises ein Erwerb durch Private fernliegend ist. Eine Nutzung durch Verbraucher müsse nach dem OLG aber zumindest vorhersehbar sein.

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21. September 2017

Haftung eines Online-Lieferdienstes für Wettbewerbsverstöße seiner Partnerrestaurants

Schriftzug Essen Online bestellen auf Tasten einer Tastatur
Urteil des KG Berlin vom 21.06.2017, Az.: 5 U 185/16

Betreibt ein Online-Lieferdienst eine Webseite, auf der er Speisekarten von Partnerrestaurants für die Öffentlichkeit zugänglich macht, so haftet er für fehlerhafte Preisangaben und Verstöße gegen gesetzliche Kennzeichnungspflichten in den Angeboten seiner Lieferanten. Sowohl aus objektiver Sicht als auch aus Kundensicht ist das Portal in den Liefer- und Abwicklungsbetrieb der Lieferanten fest mit eingebunden, indem es die Inhalte der Partner selbst in seine Datenbank einträgt. Es handelt sich gerade nicht um ein automatisiertes Verfahren ohne Kenntnis des Webseitenbetreibers.

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16. Februar 2017

Zur Energieeffizienzkennzeichnung auf noch verpackten Haushaltsgeräten

mehrere Haushaltsgeräte stecken in einem Loch, darüber einer Energieverbrauchskennzeichnungstabelle
Urteil des BGH vom 15.12.2016, Az.: I ZR 213/15

a) Die Bestimmungen der Art. 4 Buchst. a der Delegierten Verordnungen (EU) Nr. 1060/2010 und 1061/2010, des Art. 3 Abs. 2 Unterabs. 2 der Richtlinie 2002/40/EG in Verbindung mit § 4 EnVKV und - nunmehr - des Art. 4 Abs. 1 Buchst. a der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 65/2014 stellen dem Schutz der Verbraucher dienende Marktverhaltensregelungen im Sinne von § 3a UWG dar.

b) In einer Verkaufsstelle in undurchsichtigen Verpackungen aufgestellte Haushaltskühlgeräte und Haushaltsgeschirrspüler sind nicht ausgestellt im Sinne von Art. 4 Buchst. a der Delegierten Verordnungen (EU) Nr. 1059/2010 und 1060/2010.

c) Die Bestimmungen der Art. 4 Buchst. b der Delegierten Verordnungen (EU) Nr. 1059/2010 und 1060/2010 gelten allein in Fällen des Fernverkaufs, nicht dagegen für den stationären Handel.

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12. August 2016

Werbung von gesundheitsschädlichen Reinigungsprodukten ohne entsprechende Kennzeichnung ist irreführend

Reinigungsmittel vor und in Eimer
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 07.07.2016, Az.: 6 U 227/15

Werden gefährliche Gemische (hier: Milizid-Reinigungsprodukte, welche die Gefahr einer Ätzwirkung und Augenreizung hervorrufen) im Sinne der CLP-Verordnung (zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien) beworben, gilt eine entsprechende Kennzeichnungspflicht auf den Sicherheitsdatenblättern und Produktetiketten, da ansonsten eine Irreführung der Verbraucher hervorgerufen wird.

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12. April 2016

Einblendung einer Tickethotline begründet Pflicht, einen Trailer als Werbung zu kennzeichnen

Eine Hand hält eine Fernbedienung, im Hintergrund läuft ein Fernseher
PM des VG Köln zum Urteil vom 31.03.2016, Az.: 6 K 4476/14

Von einem Fernsehsender ausgestrahlte Trailer für eine Fernsehsendung stellen eine kennzeichnungspflichtige Werbung und keine kennzeichnungsfreien programmbegleitenden Hinweise dar, wenn der Zuschauer über eine eingeblendete Hotline die Möglichkeit bekommt, Tickets für Live Tourneen des Moderators zu bestellen. Für eine Kennzeichnung als Werbung spricht auch, wenn die Trailer gerade nach Ende eines Werbeblocks - das regelmäßig durch den Hinweis auf weitere Sendungen und die Einblendung des Senderlogos gekennzeichnet ist - ausgestrahlt werden.

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27. November 2015

Keine Etikettierungspflicht für verpackte Elektrogeräte

schwarzer Kühlschrank steht in einem Karton
Urteil des OLG Hamm vom 25.08.2015, Az.: 4 U 165/14

Die Präsentation eines Haushaltskühlgerätes in der dazugehörigen Kartonumverpackung fällt nicht unter die Definition des Ausstellens und ist daher nicht von der Etikettierungspflicht nach § 4 IV S. 1 EnVKV umfasst. Ein Ausstellen ist vielmehr das Präsentieren des Kühlgerätes selbst, wobei der Kunde das Gerät unmittelbar begutachten kann.

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