Aufklärungspflicht bei Verkauf eines gebrauchten PKW
Pressemitteilung des BGH Nr. 256/2009 vom 16.12.2009, Az.: VIII ZR 38/09
Nach dem Erwerb eines Autos von einem unbekannten Zwischenhändler trifft den Verkäufer bei Weiterverkauf des Fahrzeugs gegenüber dem neuen Käufer eine Aufklärungspflicht dahingehend, dass ein nicht im Kfz-Brief eingetragener Zwischenhändler existiert.
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