Stadt Kiel haftet gegenüber GEMA nicht als Veranstalterin während „Kieler Woche“
Urteil des OLG Schleswig-Holstein vom 07.12.2015, Az.: 6 U 54/13
WeiterlesenDie Stadt Kiel haftet während der von ihr veranstalteten „Kieler Woche“ für die Nutzung von Urheberrechten nur bei den von ihr selbst durchgeführten Musikveranstaltungen und nicht für musikalische Darbietungen Dritter.