Verweis auf eBay-Angebot bei Offline-Kauf nicht ausreichend, um Artikelbeschreibung zum Vertragsinhalt werden zu lassen
Wird bei Vertragsschluss der Kilometerstand eines Gebrauchtfahrzeuges nicht näher thematisiert, liegt im Zweifel hierzu keine vertragliche Vereinbarung vor. Dies ist auch dann nicht anders zu bewerten, wenn im Kaufvertrag auf ein bestehendes eBay-Angebot verwiesen wurde und diese Verweisung lediglich der Beschreibung von Zustand und Ausstattung mit Ausnahme des Kilometerstands diente. Lässt sich der Käufer im Zuge des Vertragsschlusses das Serviceheft des Kfz nicht zeigen oder besteht nicht auf einer Einsicht des Heftes, dann handelt er grob fahrlässig im Sinne des § 442 Abs. 1 BGB, denn ohne die grobe Fahrlässigkeit hätte er den Ist-Zustand im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gekannt.