Inhalte mit dem Schlagwort „Kind“

28. Mai 2019

Ein getrennt lebender Elternteil kann sich grundsätzlich nicht allein gegen die Veröffentlichung von Fotos des Kindes wenden

Kind füttert Hühner im Gras
Beschluss des OLG Oldenburg vom 24.05.2018, Az: 13 W 10/18

Das OLG Oldenburg hat im Rahmen seines Beschlusses festgestellt, dass es sich um eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung handelt, wenn Fotos eines Kindes im Internet veröffentlicht werden. Insbesondere da die Bilder in diesem Fall kommerziellen Zwecken dienen und das Kind erst sechs Jahre alt ist. Trotzdem kann sich – auch bei getrennt lebenden Eltern – nicht ein Elternteil allein gegen eine solche Veröffentlichung wenden. Dazu bedarf es entweder eines gemeinsamen Vorgehens oder einer familiengerichtlichen Übertragung.

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14. September 2016

Vater muss WhatsApp vom Smartphone seiner minderjährigen Kinder löschen

Zeichen des Instant-Messaging-Programms WhatsApp, Weißes Telefon in einer grünen Sprechblase
Beschluss des AG Bad Hersfeld vom 22.07.2016, Az.: F 361/16 EASO

Werden die eigenen minderjährigen Kinder mit sexualisierten Nachrichten („Sexting“) auf ihrem Handy belästigt, so sind die Eltern unter anderem dazu verpflichtet, den Messenger WhatsApp zusammen mit ähnlichen Diensten vom Smartphone der Kinder zu löschen und regelmäßige Kontrollen durchzuführen.

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22. Oktober 2012

Anschlussinhaber haftet nicht für Frau und Kind

Urteil des LG Köln vom 11.09.2012, Az.: 33 O 353/11 Wird ein geschütztes Werk von einer bestimmten IP-Adresse aus über ein Peer-to-Peer Netzwerk zugänglich gemacht, kann die Vermutung, dass der Anschlussinhaber für diese Rechtsverletzung verantwortlich ist, dadurch entkräftet werden, dass neben dem Anschlussinhaber noch andere Haushaltsangehörige in Betracht kommen. Da zwischen Ehepaaren keine Prüf- und Kontrollpflichten bestehen, haftet der Anschlussinhaber nicht für eine mögliche Urheberrechtsverletzung seiner Frau.
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05. August 2011

Umfassende Abwägung bei Veröffentlichung eines Bildnisses eines Kindes

Beschluss des OLG Karlsruhe vom 02.02.2011, Az.: 1 (7) Ss 371/10-AK 99/10

Bereits ab Einstellen eines Lichtbildes auf einer Homepage, ist das entsprechende Bildnis öffentlich zur Schau gestellt im Sinne der §§ 33 Abs. 1, 22 KUG. Es ist unerheblich, ob die Homepages tatsächlich von Nutzern besucht wurde, denn es reicht die Möglichkeit aus.
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26. März 2010

Zeugenaussage eines Kindes

Urteil des LG Hamburg vom 09.10.2009, Az.: 324 O 943/08 Einem Verlag ist es unter besonderen Umständen gestattet, Aussagen eines Kindes zu verwenden, das angeblich sexuell missbraucht worden ist. Grundsätzlich seien die Aussagen zwar geeignet, das betroffene Kind in seiner Intimsphäre zu verletzen. Jedoch überwog im vorliegenden Fall das öffentliche Berichterstattungsinteresse, da das Kind und seine Eltern von sich aus an die Presse gingen und gerade die Glaubwürdigkeit von Zeugenaussagen  Hauptthema der Veröffentlichung ist.
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