Inhalte mit dem Schlagwort „Kinder“

19. Mai 2022

Datenschutz im Rahmen der Kirchensteuer

Holzhäuschen mit einem Kreuz
Urteil des VG Berlin vom 07.04.2022, Az.: 1 K 391/20

Das Auffordern der Kirchensteuerstelle an Eltern, Angaben über die Religionszugehörigkeit von eigenen minderjährigen Kindern zu machen, ist nicht als „anlasslose Rasterfahndung“ nach potentiellen Kirchenmitgliedern zu sehen. Die Prüfung der Religionszugehörigkeit der Kinder ist Sache der Kirchensteuerstelle. Die Sachverhaltsermittlung hinsichtlich der subjektiven Kirchensteuerpflicht verbleibt bei den Religionsgemeinschaften und ist nicht staatliche Aufgabe. Es handelt sich insoweit um eine kirchliche Angelegenheit die auch dem kirchlichen Datenschutz unterfällt was dazu führt, dass sich die kirchliche Datenschutzaufsicht auf diese Datenverarbeitungen zum Zwecke der Kirchensteuererhebung erstreckt. Die Aufsicht betreffe zudem nicht zwangsläufig nur Mitglieder der jeweiligen Religionsgemeinschaft, so das VG Berlin in seinem Urteil.

Weiterlesen
06. Mai 2022

Werbung mit der Bezeichnung „Kinderzahnarztpraxis“

Zahnarzt behandelt Patientin in Praxis
Urteil des BGH vom 07.04.2022, Az.: I ZR 217/20

Zahnärzte dürfen mit der Bezeichnung "Kinderzahnarztpraxis" auch dann werben, wenn sie nicht über besondere fachliche Kenntnisse der Kinderzahnheilkunde verfügen. Maßgeblich ist, dass die Zahnärzte in ihrer Praxis zahnärztliche Leistungen anbieten und darüber hinaus die Bereitschaft mitbringen, Kinder und die damit verbundenen besonderen emotionalen Bedürfnisse zu behandeln. Des Weiteren bedarf es zwar einer kindgerechten Praxiseinrichtung, nicht jedoch weiterer Fachkenntnisse, die ein normaler Zahnarzt nicht habe oder die erst im Rahmen einer umfassenden Weiterbildung, an deren Ende eine staatliche Prüfung steht, erworben werden müssten. Der Bundesgerichtshof führte weiter aus, dass der Begriff "Kinderzahnarztpraxis" den Bezug zu Kindern allein in der Praxisbezeichnung ausdrückt und kein personaler Bezug zum Arzt hergestellt wird.

Weiterlesen
03. Mai 2021

Irreführende Bewerbung einer Kindermilch durch vage Nährwertangaben

Kind mit Tasse mit Kakao in der Hand
Urteil des LG München I vom 05.06.2020, Az.: 39 O 15946/19

Das LG München I untersagte einem Lebensmittelhersteller die Bewerbung einer Kindermilch mit gesundheitsbezogenen Angaben auf seiner Website. Diese seien irreführend, da sie beim Verbraucher den Eindruck erwecken könnten, eine ausgewogene Ernährung würde nicht die erforderliche Vitamin D- und Calciummenge für Kinder liefern. Eine Erklärung der mehrdeutigen Aussagen kann zwar auf der Website abgerufen werden, jedoch wird ein Teil des angesprochenen Verkehrskreises nur durch Zufall darauf stoßen. Sie sind mithin nicht geeignet, die Irreführung zu beseitigen.

Weiterlesen
22. November 2016

Wortmarke „Pippi Langstrumpf“ besitzt keine Unterscheidungskraft

Illustration von Pippi Langstrumpf und ihrem Pferd "Kleiner Onkel"
Beschluss des BPatG vom 17.10.2016, Az.: 27 W (pat) 59/13

Die seit 2002 eingetragene Wortmarke „Pippi Langstrumpf“ für die Dienstleistung „Beherbergung von Gästen“ muss gelöscht werden.Denn entgegen der Ansicht des deutschen Patent- und Markenamts besitzt die Wortmarke keine Unterscheidungskraft. Aufgrund der zahlreichen, denkbaren Assoziationen, welche die literarische Figur hervorruft, gehen die angesprochenen Verkehrskreise davon aus, dass die Beherbergung von Gästen sich speziell an den Bedürfnissen von Kindern orientiert und entsprechende Angebote wie Spielzeuge bereithält. Deshalb ist ein beschreibender Bezug der Beherbergungsdienstleistung im Hinblick auf Umgebung, Abenteuer und Erlebnisse gegeben, sodass dem Löschungsantrag stattzugeben ist.

Weiterlesen
02. Januar 2015

„Die Super-Nanny“ verletzt die Menschenwürde der gezeigten Kinder

Frau mit Zopf und Brille schaut streng und hebt den Zeigefinger.
Urteil des VG Hannover vom 08.07.2014, Az.: 7 A 4679/12

Die Darstellung von Beschimpfungen, Bedrohungen bis hin zu Schlägen im Rahmen der RTL-Sendung „Die Super-Nanny“ stellt für die betroffenen Kinder eine Verletzung ihrer Menschenwürde dar. Insbesondere auch durch die Häufigkeit solcher Aktionen durch die Mutter der Kinder sei ihnen das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung nicht mehr garantiert, zumal erst nach der neunten Gewalthandlung eingegriffen wurde, die Kinder den Gewalttaten zuvor also ausgeliefert waren.

Weiterlesen
22. Dezember 2014

Zur Tätervermutung und Störerhaftung bei Filesharing vom Familienanschluss

Urteil des AG Düsseldorf vom 25.11.2014, Az.: 57 C 1312/14

Die tatsächliche Vermutung der Alleinnutzung des Anschlusses zu Lasten des Anschlussinhabers bei Filesharing ist bereits widerlegt, wenn weitere Personen, wie der Ehepartner oder volljährige Kinder, freien Zugriff auf den Internetzugang hatten. Die abstrakte Zugriffsmöglichkeit genügt unabhängig von der tatsächlichen Nutzung für den Wegfall der Vermutung. Eine umfangreiche Recherche- oder Aufklärungspflicht hinsichtlich einer nachträglichen Feststellung der Person des Täters innerhalb der Familie trifft den Anschlussinhaber im Rahmen der sekundären Darlegungslast nicht. Mangels Aufsichts- und Überwachungspflichten gegenüber dem Ehepartner und volljährigen Kindern scheidet auch eine Störerhaftung des Anschlussinhabers aus.

Weiterlesen
10. Dezember 2014

Zeugnisaktion

Urteil des BGH vom 03.04.2014, Az.: I ZR 96/13

a) Eine unmittelbare Aufforderung zum Kauf gemäß Nr. 28 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG setzt voraus, dass sich der Kaufappell auf ein konkretes Produkt oder mehrere konkrete Produkte richtet. Daran fehlt es, wenn in der Werbung kein konkretes Produkt genannt, sondern das gesamte Warensortiment beworben wird.

b) Die im Rahmen einer "Zeugnisaktion" an Schulkinder gerichtete Werbung eines Elektronik-Fachmarktes mit einem Preisnachlass für jede Eins im Zeugnis verstößt nicht gegen § 4 Nr. 1 und Nr. 2 UWG, wenn für die Kinder aufgrund der Werbung der Umfang der Preisermäßigung klar erkennbar ist.

Weiterlesen
29. September 2014

Eltern haften für Filesharing wegen fehlender Aufsicht

Urteil des AG Stuttgart-Bad Cannstatt vom 28.08.2014, Az.: 2 C 512/14

Eltern können im Rahmen der Störerhaftung für Rechtsverletzungen ihrer Kinder durch Filesharing in Anspruch genommen werden, wenn sie im Rahmen Ihrer Prüfungspflichten die Internetnutzung ihrer Kinder nicht beaufsichtigen und den Computerzugang nicht sichern. Ein Schadensersatzanspruch gegen die Eltern scheidet jedoch aus, wenn diese nicht selbst als Täter oder Teilnehmer für die Urheberrechtsverletzung haften.

Weiterlesen
12. August 2014

Störerhaftung der Eltern bei Filesharing

Beschluss des OLG Düsseldorf vom 03.04.2009, Az.: 6 W 20/09

a) Eltern müssen ihre Kinder vor den Gefahren urheberrechtsverletzender Internet-Aktionen aufklären. Für eine bestehende elterliche Störerhaftung ist es unschädlich zu behaupten, man selbst habe überhaupt nicht gewusst, dass im Internet die regelmäßig rechtsverletzende Möglichkeit des Filesharings besteht. Es ist Eltern vielmehr zumutbar, sich über die mögliche Nutzung des Internets und die dort bestehenden Gefahren zu informieren und ihre Kinder über ein dahingehendes Verbot zu belehren.

b) Der Streitwert bei öffentlicher Zugänglichmachung von PC-Software (im Fall: Brockhaus Enzyklopädie) beträgt 15.000 Euro.

Weiterlesen
31. Juli 2014

RTL-Sendung „Die Super-Nanny“ verletzt Menschenwürde

Urteil des VG Hannover vom 08.07.2014, Az.: 7 A 4679/12

Die Ausstrahlung einer Sendefolge der Reihe "Die Super-Nanny", in der neben Beschimpfungen und Bedrohungen auch Gewalthandlungen der Mutter gegen ihre Kinder gezeigt und mehrmals u.a. auch im für die Sendung werbenden Vorspann wiederholt werden, verstößt gegen die Menschenwürde der in der Sendung gezeigten Kinder. Dieser Verstoß kann auch nicht mit dem erziehungspädagogischen Ziel der Sendung gerechtfertigt werden.

Weiterlesen
Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a