Beitrag über Lokalpolitiker bleibt online – BVerfG verneint Recht auf Vergessen

Das Allgemeine Persönlichkeitsrecht gewährleistet nicht das Recht so wahrgenommen zu werden, wie es den eigenen Wünschen entspricht. Außerdem stehe es im Interesse der Presse, ihre Archive möglichst vollständig und unverändert zu halten. Folglich gibt es im vorliegenden Fall kein Recht auf Vergessen, da es nicht vor der Mitteilung personenbezogener Informationen im öffentlichen Kommunikationsprozess schützt.