Keine Gefahr durch „Yoghurt Kisses“
Beschluss des BPatG vom 15.09.2011, Az.: 25 W (pat) 33/10 Zwischen der für Süßwaren eingetragenen Marke „Yoghurt Kisses“ und der für Schaumzuckerwaren eingetragenen Marke „Kiss“ besteht keine Verwechslungsgefahr. Zwar liegt hinsichtlich der Ware „Schaumzuckerwaren“ Warenidentität vor, allerdings unterscheidet sich die angegriffene Marke durch den Bestandteil „Yoghurt“ sowohl in schriftlicher, klanglicher, als auch begrifflicher Hinsicht hinreichend deutlich von der Marke „Kiss“. Außerdem besitzt das Zeichen „Kiss“ für die beanspruchten Waren eine geringe Kennzeichnungskraft.
Weiterlesen