Anhängen an fremde Angebote bei Amazon
Urteil des LG Hamburg vom 14.07.2022, Az.: 327 O 32/19
WeiterlesenDas Anhängen an ein fremdes Angebot bei Amazon stellt eine Markenverletzung dar, wenn die Marke genannt wird und die Ware nicht von dem Markeninhaber stammt oder mit seiner Zustimmung in den Verkehr gebracht wurde.