Klageerhebung per E-Mail nur mit qualifizierter elektronischer Signatur zulässig
Eine Klageerhebung per E-Mail ist nur zulässig, wenn diese mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Ohne diese Signatur liegt keine formgerechte Klageerhebung vor, was die Abweisung der Klage zur Folge hat.