Sachdienliche Klageerweiterung im Patentverletzungsrechtsstreit
Teilurteil des OLG Düsseldorf vom 03.09.2009, Az.: I-2 U 48/07
Die Sachdienlichkeit der Klageerweiterung setzt voraus, dass durch die Mitbehandlung ein neuer Rechtsstreit vermieden und der bisherige Streitstoff verwendet werden kann. Im Patentverletzungsrechtsstreit muss der Patentinhaber die Schutzrechte aus anderen ihm zustehenden Patenten mit geltend machen, wenn eine Beeinträchtigung durch dieselbe Handlung vorliegt. Vorliegend betreffen beide Schutzrechte in dieselbe Erfindung. Durch den Gleichklang der geschützten technischen Lehre ist nicht zu bezweifeln, dass die Verletzung in derselben Handlung liegt.
WeiterlesenDie Sachdienlichkeit der Klageerweiterung setzt voraus, dass durch die Mitbehandlung ein neuer Rechtsstreit vermieden und der bisherige Streitstoff verwendet werden kann. Im Patentverletzungsrechtsstreit muss der Patentinhaber die Schutzrechte aus anderen ihm zustehenden Patenten mit geltend machen, wenn eine Beeinträchtigung durch dieselbe Handlung vorliegt. Vorliegend betreffen beide Schutzrechte in dieselbe Erfindung. Durch den Gleichklang der geschützten technischen Lehre ist nicht zu bezweifeln, dass die Verletzung in derselben Handlung liegt.