Inhalte mit dem Schlagwort „Klagerücknahme“

04. Juni 2019

Ohne Antragstellung keine mündliche Verhandlung

Statue von Justitia an einem Gerichtsgebäude
Urteil des LG Hamburg vom 19.02.2019, Az.: 310 S 6/18

Eine mündliche Verhandlung setzt eine Antragstellung voraus. Auch die Tatsache, dass sowohl die Beteiligten als auch die Richterin fälschlicherweise davon ausgingen, dass bereits Anträge gestellt worden sind, reicht nicht, um eine (konkludente) Antragstellung anzunehmen. Ohne Vorliegen einer mündlichen Verhandlung kann die Klage noch einseitig, d.h. ohne EInwilligung des Beklagten, zurückgenommen werden.

Weiterlesen
Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a