„femicare“ vs. „FEMICUR“
Beschluss des BPatG vom 08.08.2011, Az.: 30 W (pat) 46/10
Im Arzneimittelbereich besteht eine Verwechslungsgefahr zwischen den Zeichen "femicare" und "FEMICUR", auch wenn die Bestandteile „femi“ und „CUR“ beschreibenden Charakter besitzen.