Inhalte mit dem Schlagwort „klangliche Ähnlichkeit“

09. Juli 2014

DeBeukelaer’s „Wafer Breax“ verletzt Kit Kat’s Gemeinschaftswortmarke „Have a Break“

Urteil des OLG Köln vom 28.03.2014, Az.: 6 U 162/13

Der Vertrieb des Schokoladen-Waffel-Produkts "Wafer Breax" von DeBeukelaer verletzt die Gemeinschaftswortmarke "Have a break" von Kit Kat und darf deshalb nicht mehr unter diesem Namen erfolgen. Es besteht zwischen den beiden Zeichen Verwechslungsgefahr, insbesondere aufgrund des hohen Bekanntheitsgrad der Marke "Have a break", der Identität zwischen den beiden Produkten und der klanglichen Ähnlichkeit der beiden Zeichen.

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16. September 2011

„CIROCOM“ vs. „CIROSEC“

Beschluss des BPatG vom 24.08.2011, Az.: 29 W (pat) 39/10

Unter Berücksichtigung der durchschnittlichen Kennzeichnungskraft der Marke „CIROSEC“ und in Anbetracht der nur entfernten Dienstleistungsähnlichkeit, hält die Marke „CIROCOM“, aufgrund der Unterschiede in den Schlusssilben, den erforderlichen (geringen) Markenabstand ein.
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12. August 2011

Verwechslungsgefahr zwischen „max“ und „mix“

Urteil des BGH vom 24.02.2011, Az.: I ZR 154/09

Zwischen "Enzymax" und "Enzymix" besteht nicht zuletzt deshalb eine hohe Zeichenähnlichkeit, weil der Verkehr das "m" in beiden Zeichen sowohl dem ersten Teil "Enzy(m)" als auch dem zweiten Teil "(m)ax" bzw. "(m)ix" zuordnet. Dies führt trotz unterdurchschnittlicher Kennzeichnungskraft der Klagemarke zur Verwechslungsgefahr zwischen beiden Zeichen.
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23. Juli 2010

ALLFAcolor verletzt nicht ALPHA

Beschluss des BPatG vom 09.06.2010, Az.: 28 W (pat) 8/10

Der Widerspruch gegen die Marke ALLFAcolor aus der Marke Alpha ist unbegründet, da trotz identischer Warenklasse zwischen beiden Marken keine unmittelbare Verwechslungsgefahr besteht. Allein die klangliche Übereinstimmung des Bestandteiles ALLFA und Alpha ist nicht ausreichend, da bei einer Abwägung nicht einzelne, sondern alle Bestandteile der Marke zu beurteilen sind. Klanglich wie schriftbildlich führt die unterschiedliche Zeichenlänge der einander gegenüberstehenden Kennzeichnungen jedoch lediglich zu einer geringen Markenähnlichkeit, so dass eine unmittelbare Verwechslungsgefahr nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG ausscheidet.
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