Inhalte mit dem Schlagwort „Klauseln“

26. Juli 2021

Unwirksame AGB-Klauseln bei Altersvorsorgeverträgen

Ein Mann hält in seiner rechten Hand ein weißes Sparschwein und in seiner linken Hand zwei händehaltende blaue Strichfiguren.
Urteil des LG München vom 15.03.2021, Az.: 27 O 230/20

Eine AGB-Klausel eines Vorsorgevertrags verstößt gegen § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB, wenn diese eine negative Verzinsung nicht ausdrücklich ausschließt. Auch müssen reine Hinweise, welche nicht Vertragsbestandteil werden sollen, klar als solche gekennzeichnet werden. Die Bezeichnung "Sonderbedingungen" als Überschrift einer Klausel sowie die Formulierung "werden ... belastet" suggerieren aus Sicht eines objektiven Dritten für den Kunden eine vertragliche Regelung. Daher verstoßen diese gegen das Transparenzgebot aus § 307 Abs. 1 S. 2 BGB.

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18. Oktober 2016

Zur Unzulässigkeit von Klauseln eines Spediteurs

3 Würfel mit den Buchstaben "AGB" auf einem beschriebenen Papier mit einem Stift
Urteil des LG Heidelberg vom 12.08.2016, Az.: 3 O 149/16

Verwendet ein Spediteur in seinen AGB eine Klausel, die beinhaltet, dass die angegebenen Preise als Netto-Preise „zuzüglich der derzeit gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer“ zu verstehen sind, so ist darin unter anderem ein Verstoß gegen das Transparenzgebot zu sehen. Insbesondere der Begriff „derzeit“ ist dabei nicht hinreichend bestimmt, da unklar ist, ob als zeitlicher Bezugspunkt das auf dem Angebot ausgewiesene Datum oder aber der Tag der Angebotsannahme, die erst mit einer deutlichen zeitlichen Zäsur erfolgen kann, anzusehen ist. Im letzteren Fall jedenfalls besteht für den Verbraucher die Gefahr der nachträglichen Preiserhöhung. Auch ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung ist dabei gegeben.

Ferner ist eine Klausel dann unwirksam, wenn der Spediteur eine gesetzliche Beweislast trägt und diese durch AGB umkehren möchte. Ein solches Vorgehen ist bereits dann unzulässig, wenn er nur versucht, die Beweisposition des Verbrauchers auch nur zu verschlechtern.

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22. September 2016

Keine Abmahnkosten wegen Verstoß gegen Treu und Glauben

ein Blatt Papier welches in einer Schreibmaschine steckt und auf dem "Abmahnung" steht
Urteil des OLG Düsseldorf vom 26.01.2016, Az.: I-20 U 52/15

Wer auf seiner Webseite darauf hinweist, dass er selbst nicht bereit sei, Anwaltskosten für Abmahnungen zu bezahlen, wenn er nicht vorher vom Mitbewerber kostenfrei auf den Rechtsverstoß hingewiesen wird, dem ist es – trotz Unwirksamkeit solcher Klauseln – nach Treu und Glauben verwehrt, selbst – ohne vorherigen Kontakt – anwaltliche Abmahnkosten geltend zu machen.

Der Unterlassungsgläubiger kann sich nicht auf eine von ihm zunächst im Rahmen einer Abmahnung vorgeschlagene, allgemein gehaltene Unterlassungserklärung berufen, wenn der Unterlassungsschuldner eine auf einzelne Punkte beschränkte Unterlassungserklärung abgibt.

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15. Juni 2016

Unzulässige Klauseln in Beförderungsverträgen der Lufthansa

Boarding Pass liegt neben einer Kredit-Karte, einem Miniatur-Fllugzeug und einem Smartphone auf einer dunklen Tastatur
Urteil des LG Köln vom 17.02.2016, Az.: 26 O 435/15

Klauseln eines Beförderungsvertrages sind unzulässig, wenn das Transparenzgebot nicht gewahrt und der Verbraucher unangemessen benachteiligt wird. Diesem Gebot genügt eine Klausel jedenfalls dann nicht, wenn angeführt wird, dass eingetragene Reisedaten verbindlich seien und nur unter Umständen und nur gegen Zahlung einer Gebühr oder gar nicht verändert werden können, wenn nicht verdeutlicht wird, welche Änderungen Kosten nach sich ziehen, in welcher Höhe diese anfallen, ob es auch kostenfreie Änderungen gibt und ob der Fluggast auch für nicht selbstverschuldete fehlerhafte Angaben zahlen muss. Ergibt sich aus einer Klausel ebenfalls nicht, bis wann genau eine solche Änderung möglich sei, so ist auch diese Vereinbarung unzulässig. Insbesondere die Angabe „Im Vorfeld der Beförderung“ beinhaltet einen zu unbestimmten zeitlichen Spielraum.

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03. September 2014

Digitalkameras müssen auch über Internetplattformen vertrieben werden dürfen

Urteil des OLG Schleswig-Holstein vom 05.06.2014, Az.: 16 U Kart 154/13

Vereinbart ein Hersteller mit den Händlern, dass seine Produkte nur im Rahmen der Online-Shops der Händler, nicht jedoch über Internetplattformen oder Internetmarktplätze vertrieben werden dürfen, so stellt dies eine bezweckte Wettbewerbsbeschränkung dar. Ein schützenswertes Interesse des Anbieters, den Absatz seiner Waren so zu gestalten, wie er es für wirtschaftlich richtig und sinnvoll halte, findet seine Grenzen in dem gesetzlichen Verbot von wettbewerbsbeschränkenden Vorgaben. Ein zulässiger selektiver Vertrieb, bei dem der Hersteller bestimmte Anforderungen an die Verkaufsstätten stellt und diese auch durchsetzt, indem er schon den Großhändlern den Weiterverkauf nur an ausgesuchte Einzelhändler erlaubt, liegt vorliegend weder im Hinblick auf die Qualität der Digitalkameras noch hinsichtlich der konkreten Vertriebswege der Beklagten vor.

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27. Januar 2010

Haftung des Verbrauchers für Dritte im Mobilfunkvertrag

Urteil des OLG Köln vom 22.01.2010, Az.: 6 U 119/09

Klauseln, wonach der Kunde Verbindungsgebühren zu zahlen hat, die durch die Nutzung unbefugter Dritter anfallen, sind wirksam. Der Verbraucher haftet nämlich für alle in seinen Risikobereich fallende Kosten und Schäden. Damit ist er auch zur Zahlung der Nutzungsentgelte verpflichtet, die zwischen Verlust und der entsprechenden Meldung an den Mobilfunkanbieter anfallen.
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13. November 2009

Rücksendekosten des Verbrauchers müssen ausdrücklicher Vertragsbestandteil sein.

Urteil des LG Dortmund vom 26.03.2009, Az.: 16 O 46/09

Eine Klausel über die Rücksendekosten des Verbrauchers, die nach den gesetzlichen Richtlinien vertraglich bestimmt werden kann, muss ausdrücklich Teil eines Vertrages werden.
Eine Erklärung im Rahmen des gesetzlichen Widerrufsrechts ohne besonderen Hinweis auf den Unterschied zur gesetzlichen Grundregelung, ohne den Verbraucher vor die Wahl der Annahme zu stellen, ist wettbewerbswidrig, da eine Irreführung des Verbrauchers verursacht wird.

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10. Juni 2009

Unerwünschte telefonische Werbung bei Abschluss eines Girokontos

Urteil des LG Hamburg vom 23.04.2009, Az.: 315 O 358/08

Die Einwilligungsklausel aus einem Girokontoeröffnungsvertrag, dass man den Service der Bank nutzen möchte auch telefonisch oder per Telefax informiert und beraten zu werden, ist zu weit gefasst. Da der Bank durch diese Klausel auch anderweitige über das Vertragsverhältnis hinausgehende telefonische Beratung in Geldangelegenheiten ermöglicht werden soll, ist sie wegen des Verstoßes gegen § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam.

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08. Juni 2009

Klauseln zur örtlichen Zuständigkeit von Gerichten

Urteil des EuGH vom 04.06.2009, Az.: C-243/08

Der EuGH hat entschieden, dass missbräuchliche Vertragsklauseln für Verbraucher nicht verbindlich sind und eine Anfechtung solcher nicht erforderlich ist. Vertragsklauseln sind von den Gerichten von Amts wegen zu prüfen; die Prüfung erstreckt sich auch auf die eigene örtliche Zuständigkeit. Es ist Sache des Gerichts, die Missbräuchlichkeit der Klausel festzustellen. Diese liegt vor, wenn eine solche Klausel, ohne ausgehandelt zu werden, die ausschließliche Zuständigkeit dem Gericht zuweist, in dessen Bezirk der Gewerbetreibende seinen Sitz hat.

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