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03. Dezember 2009

Anwaltskanzlei Hild & Kollegen erwirkt bundesweit wohl erste einstweilige Verfügung wegen „Klickbetrug“

Beschluss des LG Hamburg vom 09.11.2009, Az.: 312 O 671/09

Mit dem von der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen erwirkten Beschluss des LG Hamburg vom 09.11.2009 (Az.: 312 O 671/09) wird es einem Unternehmen bundesweit wohl zum ersten Mal gerichtlich verboten, systematisch die von einem Mitbewerber geschalteten Google AdWords Anzeigen in schädigender Absicht zu klicken bzw. klicken zu lassen.
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