EU-Markenschutz für Steiff mit dem „berühmten Knopf im Ohr“ abgelehnt
Die Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke als sog. Positionsmarke des Stofftier-Herstellers Steiff mit dem „berühmten Knopf im Ohr“ wurde abgelehnt, da es dieser an Unterscheidungskraft fehle. Mit der Markenanmeldung wurde Schutz für ein rechteckiges, längliches Stofffähnchen beansprucht, welches durch einen glänzenden oder matten, runden Metallknopf im mittleren Bereich eines Stofftierohres angebracht ist.