Ein getrennt lebender Elternteil kann sich grundsätzlich nicht allein gegen die Veröffentlichung von Fotos des Kindes wenden
Das OLG Oldenburg hat im Rahmen seines Beschlusses festgestellt, dass es sich um eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung handelt, wenn Fotos eines Kindes im Internet veröffentlicht werden. Insbesondere da die Bilder in diesem Fall kommerziellen Zwecken dienen und das Kind erst sechs Jahre alt ist. Trotzdem kann sich – auch bei getrennt lebenden Eltern – nicht ein Elternteil allein gegen eine solche Veröffentlichung wenden. Dazu bedarf es entweder eines gemeinsamen Vorgehens oder einer familiengerichtlichen Übertragung.