Begründung von Beschlüssen der Kommission für Jugendmedienschutz
Untersagungsbeschlüsse der Kommission für Jugendmedienschutz müssen schriftlich begründet werden, da ein zusammenfassendes Protokoll der Sitzung über die Ergebnisse einer Besprechung von jugendschutzwidrigen Erotik-Teletextangeboten verschiedener Anbieter nicht ausreichend ist. Dieser Niederschrift kann man lediglich entnehmen, dass eine inhaltlichen Bewertung der Angebote und Diskussion stattgefunden habe, aber nicht auf welche tatsächlichen und rechtlichen Erwägungen die Beschlüsse gestützt werden.