Verbindungsdaten müssen nicht länger als gesetzlich vorgeschrieben gespeichert werden
Beschluss des OLG Düsseldorf vom 07.03.2013, Az.: I-20 W 121/12, I-20 W 5/13 Der urheberrechtliche Auskunftsanspruch ist kein ausreichender Grund für ein Kommunikationsunternehmen Verbindungsdaten über die gesetzlichen Pflicht hinaus zu speichern. Vodafone verletzt seine Auskunftspflicht nicht, wenn bestimmte IP-Adress-Daten nicht mehr vorhanden sind und somit auch nicht weitergegeben werden können.
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