Inhalte mit dem Schlagwort „Kommunikationsinhalte“

13. Juni 2017 Top-Urteil

Kein Anspruch der Mutter auf Zugriff des Facebook-Accounts der verstorbenen Tochter

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Urteil des KG Berlin vom 31.05.2017, Az.: 21 U 9/16

Die Mutter einer verstorbenen Minderjährigen hat keinen Anspruch auf den Zugriff des Facebook-Accounts der Tochter. Hierfür wäre die Zustimmung aller Kommunikationspartner erforderlich, die mit der Verstorbenen Kommunikationsinhalte ausgetauscht haben und die nur für diesen eingeschränkten Personenkreis bestimmt waren. Ein solcher Anspruch lässt sich weiter nicht aus dem Recht der elterlichen Sorge oder dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht der Eltern ableiten. Auch wenn das Gericht Zweifel daran äußerte, ob höchstpersönliche Rechtspositionen überhaupt vererbbar seien, sofern sie keine vermögensrechtlichen Auswirkungen haben, blieb die Frage, ob die Eltern nach dem Tod ihres Kindes als Erben in einen mit Facebook geschlossenen Vertrag eintreten, offen.

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15. September 2020

Erben von Netzwerk-Teilnehmern haben Anspruch auf Zugang zum Benutzerkonto

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Pressemitteilung zum Beschluss des BGH vom 27.08.2020, Az.: III ZB 30/20

Der BGH hat entschieden, dass es nicht ausreicht, wenn Erben einer Netzwerk-Teilnehmerin einen USB-Stick mit den Dateien des Kontos übermittelt bekommen. Vielmehr müssen Betreiber eines sozialen Netzwerks den Erben vollumfänglichen Zugang zu dem Benutzerkonto gewähren, damit diesen dieselben Möglichkeiten wie dem verstorbenen Kontoinhaber zur Verfügung stehen. Ausgenommen davon sei jedoch die aktive Nutzung des Kontos.

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