Inhalte mit dem Schlagwort „Kompetenz“

14. April 2009

Gemeinnützige Stiftung Kompetenzzentrum Kältetechnik

Urteil des LG Münster vom 12.09.2008, Az.: 023 O 155/08 Die Bezeichnung "Zentrum" erweckt den Eindruck, dass es sich um eine große und bedeutsame Einrichtung handelt. Eine im Unternehmen vorhandene fachliche Qualifikation genügt alleine noch nicht. Die Größe muss über dem Durchschnitt gleichartiger Unternehmen liegen. Wenn die Stiftung nicht der staatlichen Stiftungsaufsicht unterstellt ist, muss auch dies als unselbständige Stiftung angegeben werden. Andernfalls ist die Unternehmensbezeichnung unlauter, da sie beim Verbraucher einen falschen, vertrauensweckenden Eindruck erzeugt.
Weiterlesen
Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a