Inhalte mit dem Schlagwort „konkludente Einwilligung“

30. August 2019

E-Mail-Werbung: Voreingestelltes Häkchen ist keine Einwilligung

E-Mail Icon mit drei neuen E-Mails
Urteil des LG München I vom 04.06.2019, Az.: 4 HK O 8135/17

Erteilt der Adressat einer Werbe-E-Mail im Vorfeld weder durch eine zusätzliche Unterschrift, noch durch ein individuelles Markieren eines entsprechenden Feldes (sogenannte „Optin“-Erklärung) die ausdrückliche Einwilligung, stellt die Zusendung von E-Mail-Werbung eine unzumutbare Belästigung im Sinne des § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG dar. Dies erübrigt sich auch nicht, wenn der Kunde ein Kundenkonto erstellt. In diesem Fall muss eine zusätzlich, vom Erstellen des Kundenkontos getrennte Erklärung abgegeben werden.

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02. September 2015

Mitgehörtes Telefonat ohne Einwilligung als Beweismittel unzulässig

Mann hält seine Hand ans Ohr und lauscht
Urteil des AG München vom 10.07.2014, Az.: 222 C 1187/14

Eine Zeugenaussage über ein Telefongespräch, welches ohne die Einwilligung des Gesprächspartners von einem Dritten (hier: dem Zeugen), mitgehört wurde, führt im Rahmen der gerichtlichen Beweiswürdigung zu einem Beweisverwertungsverbot, da ein solches Mithören das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Gesprächspartners verletzt. Auch kann im Geschäftsverkehr nicht pauschal von einer konkludenten Einwilligung ausgegangen werden. Ein Telefongespräch kann daher grundsätzlich nur als Beweismittel zugelassen werden, wenn ein Hinweis über das Mithören erfolgt oder das Mithören zur Wahrung höherrangiger Interessen gerechtfertigt ist.

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04. Oktober 2011

Darf jeder in die Flugreisen-Affäre hineingezogen werden?

Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 28.06.2011, Az.: 7 U 39/11 Eine konkludente Einwilligung in die Anfertigung und Veröffentlichung einer Fotografie, kann durch einen fröhlichen Blick in die Kamera vorliegen. Allerdings beschränkt sich die Einwilligung auf eine Fotoberichterstattung über die Veranstaltung, in dessen Zusammenhang die Fotografie erstellt wurde.
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