Inhalte mit dem Schlagwort „konkludente Kündigung“

11. September 2023

Fluggäste bekommen bei Nichtantritt Geld zurück

Urteil des BGH vom 01.08.2023, Az.: X ZR 118/22

Der BGH hat in einem Leitsatzurteil die Entscheidungen der vorangegangenen Instanzen bestätigt und klargestellt, dass das Merkmal "ersparte Leistungen" im Sinne des § 648 S. 2 BGB so verstanden werden muss, dass durch den Nichtantritt einer Flugreise die für die Fluggesellschaft ersparten Aufwendungen durch den Fluggast zurückgefordert werden können. Hierbei wird hervorgehoben, dass diese Forderung grundsätzlich besteht, egal ob die Fluggesellschaft diese Kosten in ihre Preiskalkulation aufgenommen hat. Außerdem wird die stetige Rechtsprechung aufrechterhalten, dass es sich bei Flugreisen um unter das Werkvertragsrecht fallende Verträge handelt, die durch den Nichtantritt konkludent gekündigt werden können.

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30. Oktober 2020

Schadensersatzklausel für Abbruch einer Mutter-Kind-Kur unwirksam

Eine Ärztin sitzt an einem Schreibtisch und notiert etwas auf einem Klemmbrett
Pressemitteilung des BGH vom 08.10.2020, Az.: III ZR 80/20

Ein medizinisch veranlasster Kuraufenthalt ist nach seinem inhaltlichen Schwerpunkt als Behandlungsvertrag im Sinne des § 630a BGB zu qualifizieren. Im Rahmen des Behandlungsvertrages steht dem Patienten ein jederzeitiges Kündigungsrecht zu, weil es sich um einen Dienst höherer Art handelt, der auf besonderem Vertrauen beruht. Dieses Kündigungsrecht per AGB an eine Schadensersatzpflicht zu koppeln, ist unwirksam, weil es dem wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung zuwiderläuft.

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