Inhalte mit dem Schlagwort „konkludente Zweckbestimmung“

15. Juni 2016

Zur Zulässigkeit der Datenweitergabe im Rahmen eines Treuhandverhältnisses

Paragraphenzeichen ist vor Ordner mit Aufschrift "Datenschutz" abgebildet
Beschluss des BGH vom 22.02.2016, Az.: II ZR 48/15

Die Weitergabe von Namen und Anschriften der Treugeber einer Fondsgesellschaft an Mitgesellschafter bzw. Mittreugeber ist mit § 28 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) vereinbar, wenn die Treugeber bei Erhebung ihrer Daten wussten, dass dies zum Zwecke der Durchführung des Gesellschaftsvertrags geschieht, sodass eine konkludente Zweckbestimmung vorliegt, welche den Erfordernissen des § 28 Abs. 1 Satz 2 BDSG genügt.

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