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08. Juni 2012

Coca-Cola vs. Pepsi-Cola – Keine Verletzung des Markenrechts durch Flaschenform

Pressemitteilung des LG Hamburg vom 05.06.2012, Az.: 315 O 310/11

Die PepsiCo Deutschland GmbH darf mangels Verwechslungsgefahr weiterhin ihr Cola-Getränk in ihrer 0,2 Liter "Carolina-Glasflasche" anbieten. Die Coca-Cola Company ist Inhaberin einer dreidimensionalen Europäischen Gemeinschaftsmarke für ihre 0,2 Liter Cola-"Konturflasche". Auch wenn beide Flaschen eine taillierte Grundform haben, liegt keine hinreichende Ähnlichkeit vor. Deshalb wird in den Augen der angesprochenen Verbraucher durch die „Carolina-Flasche“ weder das „Image“ von Coca-Cola ausgenutzt noch die Kennzeichnungskraft der „Konturflasche“ als Marke beschädigt.
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