Coca-Cola vs. Pepsi-Cola – Keine Verletzung des Markenrechts durch Flaschenform
Pressemitteilung des LG Hamburg vom 05.06.2012, Az.: 315 O 310/11
Die PepsiCo Deutschland GmbH darf mangels Verwechslungsgefahr weiterhin ihr Cola-Getränk in ihrer 0,2 Liter "Carolina-Glasflasche" anbieten. Die Coca-Cola Company ist Inhaberin einer dreidimensionalen Europäischen Gemeinschaftsmarke für ihre 0,2 Liter Cola-"Konturflasche". Auch wenn beide Flaschen eine taillierte Grundform haben, liegt keine hinreichende Ähnlichkeit vor. Deshalb wird in den Augen der angesprochenen Verbraucher durch die „Carolina-Flasche“ weder das „Image“ von Coca-Cola ausgenutzt noch die Kennzeichnungskraft der „Konturflasche“ als Marke beschädigt.