Lieberberg darf Festival-Namen „Rock am Ring“ weiterhin verwenden
Der Konzertveranstalter M. Lieberberg ist Rechtsinhaber eines möglicherweise entstandenen Werktitelrechts hinsichtlich der Bezeichnung "Rock am Ring". Eine Vereinbarung zwischen den Verantwortlichen des ersten Festivals begründete ein alleiniges Recht des Konzertveranstalters zur Benutzung der Bezeichnung. Ein Anspruch auf Unterlassung der Bewerbung und Veranstaltung des Festivals unter dem Titel "Rock am Ring" steht der Nürburgring GmbH daher nicht zu.