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27. Mai 2014

Böhse Onkelz unterliegen eBay-Händler bei Streit um Weiterverkauf von Konzertkarten

Urteil des LG Hamburg vom 15.04.2014, Az.: 312 O 34/14

Nach dem Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen einen eBay-Händler hat das LG Hamburg diese in einem Urteil aufgehoben. Das Gericht konnte keine Erstbegehungsgefahr für einen unlauteren Schleichbezug des Händlers, der schon vor dem offiziellen Vorverkaufsstart auf eBay Karten für das Konzert der "Böhsen Onkelz" angeboten hatte, feststellen, da dieser keine Tickets unter Verschleierung seiner Wiederverkaufsabsicht von der autorisierten Vorverkaufsstelle erworben hatte.

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