Erbin von Helmut Kohl hat Anspruch auf Auskunft über Tonbänder des Altkanzlers
Die Erbin von Helmut Kohl hat einen Anspruch auf Auskunft über den Verbleib der Kopien und Abschriften von Tonbändern eines Journalisten. Auf den Tonbändern sind Gespräche des Altkanzlers mit dem Journalisten zu hören, die dieser anfertigte um Kohls Memoiren zu verfassen. Helmut Kohl selber hatte bereits 2015 erstritten, dass die Original-Tonbänder an ihn herausgegeben werden müssen. Der Journalist hatte jedoch bezüglich der Kopien eine falsche Auskunftserklärung abgegeben, sodass Kohls Erbin nun ein Auskunftsanspruch hinsichtlich der Vervielfältigungen der Tonbänder zustehe, so der BGH. Bezüglich weiterer Unterlagen bestehe zwar ebenfalls ein Auskunftsanspruch, dieser sei jedoch bereits verjährt.