Buchpreisbindungsgesetz verbietet bestimmte Koppelungsgeschäfte
Urteil des LG Wuppertal vom 17.11.2009, Az.: 14 O 13/09
Es ist nicht gestattet, Lehrerprüfstücke (Definition: Bücher, die ein Lehrer bestellt, um diese auf ihre Unterrichtstauglichkeit zu prüfen) mit preisgebundenen Büchern im Rahmen eines Koppelungsgeschäftes Endverbrauchern zu Preisen anzubieten, die unter den Beschaffungskosten liegen. Eine Rabattaktion mit Nachlässen von mehr als 25 % gegenüber dem Ladenpreis, stellt einen Verstoß gegen das Buchpreisbindungsgesetz dar, welches grundsätzlich eine Abgabe von preisgebundenen Büchern unter den festgesetzten Preisen verbietet.