Inhalte mit dem Schlagwort „Kosmetikvertrieb“

27. November 2018

Anspruch auf Unterlassung von Produktvertrieb bei wettbewerbswidriger Nachahmung

Frau benutzt Labello
Urteil des OLG Köln vom 16.02.2018, Az.: 6 U 90/17

Liegt eine wettbewerbswidrige Nachahmung eines Produktes vor (hier: Lippenpflegeprodukt), begründet dies einen Unterlassungsanspruch auf den Vertrieb dieses Produktes. Dabei muss das nachgeahmte Produkt über eine wettbewerbliche Eigenart verfügen und es müssen Umstände, wie die Gefahr einer Herkunftstäuschung oder der unangemessenen Ausnutzung der Wertschätzung des Originalproduktes, vorliegen, welche Unlauterkeit begründen. Eine wettbewerbliche Eigenart des Produktes liegt vor, wenn der Gesamteindruck eines Produktes dazu führt, dass der Verkehr auf eine bestimmte betriebliche Herkunft schließt. Eine solche Eigenart hat das Gericht vorliegend wegen des Designs bejaht, weil die Umverpackung eine Kugelform hat, wobei der Deckel abgeschraubt werden kann und das Pflegebalsam dann aus dem unteren Teil herausragt. Die Gegnerin konnte nicht darlegen, dass es bei der Markteinführung bereits Produkte mit einem ähnlichen Design gegeben habe.

Weiterlesen
03. November 2011

Kosmetika nicht im Internet vertreibbar?

Urteil des EuGH vom 13.10.2011, Az.: C-439/09

Die Firma Pierre Fabre Dermo-Cosmétique verwendet in ihren Verträgen eine Klausel, welche den Verkauf von Kosmetika auf einen physischen Raum und die Anwesenheit eines diplomierten Pharmazeuten beschränkt und dadurch den Vertrieb über das Internet de facto verbietet. Dies stellt eine bezweckte Beschränkung i.S.d. Art. 101 Abs. 1 AEUV dar, wenn eine Inhaltsprüfung ergibt, dass die Klausel in Anbetracht der Eigenschaften der Kosmetika nicht objektiv gerechtfertigt ist.
Weiterlesen
Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a