Inhalte mit dem Schlagwort „Kosten“

18. März 2010 Top-Urteil

40 €-Klausel nur in der Widerrufsbelehrung ist unwirksam

Aufgeschlagenes BGB mit Ausschnitt des § 312d BGB auf dem ein Kugelschreiber liegt.
Urteil des OLG Hamm vom 02.03.2010, Az.: 4 U 180/09

Grundsätzlich können dem Käufer die Kosten der Warenrücksendung auferlegt werden, wenn die zurückzusendende Sache einen Betrag von 40,-€ nicht übersteigt. Dies muss jedoch ausdrücklich vereinbart werden und darf nicht nur in der Widerrufsbelehrung des Verkäufers angeführt werden. Denn ein Verbraucher vermutet Vertragsregeln, die eine Verpflichtung zur Kostentragung beinhalten, nicht innerhalb der Widerrufsbelehrung.

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27. Januar 2010

Haftung des Verbrauchers für Dritte im Mobilfunkvertrag

Urteil des OLG Köln vom 22.01.2010, Az.: 6 U 119/09

Klauseln, wonach der Kunde Verbindungsgebühren zu zahlen hat, die durch die Nutzung unbefugter Dritter anfallen, sind wirksam. Der Verbraucher haftet nämlich für alle in seinen Risikobereich fallende Kosten und Schäden. Damit ist er auch zur Zahlung der Nutzungsentgelte verpflichtet, die zwischen Verlust und der entsprechenden Meldung an den Mobilfunkanbieter anfallen.
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25. Januar 2010

Erstattungsfähigkeit vorprozessualer Patentanwaltskosten

Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 12.11.2009, Az.: 6 U 130/09

Im vorliegenden Fall geht es um die Frage, ob vorprozessuale Patentanwaltskosten erstattungsfähig sind. Aus Sicht des OLG Frankfurt am Main ist diese Sachlage nicht mit der Erstattung im Prozess entstandener Patentanwaltskosten im Rahmen eines Kostenfestsetzungsverfahren vergleichbar. Es sei nicht ausreichend, wenn der Patentanwalt sich auf die Überprüfung der markenrechtlichen Bewertung des Rechtsanwalts beschränke; vielmehr müsse er Tätigkeiten ausführen, die in das typische Arbeitsfeld eines Patentanwalts gehören, damit seine Kosten erstattungsfähig seien.
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07. Januar 2010

Späte Einsicht kostet

Beschluss des LG Münster vom 02.06.2009, Az.: 25 O 126/08 Ändert der Beklagte seine Werbeaussagen bezüglich seines Laserlifts und unterwirft sich dem Kläger, nachdem dieser den Vorschuss für ein Gutachten über die Wirkungsweise des Laserlifts eingezahlt hat, stellt dies klar, dass ein solches Vorgehen ausschließlich der Vermeidung der Beweisaufnhame zur Feststellung der Wirkungsweise des Laserlifts dient. Daher wird durch die beiderseitige Erledigungserklärung zwar keine notwendige Beweisaufnahme mehr durchgeführt, dennoch werden aus genanntem Grund die Kosten nicht gegeneinander aufgehoben.
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28. Dezember 2009

Keine Kostenerstattung bei Gegenabmahnung

Urteil des OLG Hamm vom 03.12.2009, Az.: 4 U 149/09

Da die Abmahnung eine Vorstufe zur gerichtlichen Geltendmachung darstellt, die Gegenabmahnung hingegen nicht, bleibt keine Anwendungsmöglichkeit für § 12 I 2 UWG um die Kosten der Gegenabmahnung geltend zu machen. Ob die Abmahnung berechtigt war oder nicht, ist dabei nicht entscheidend - auch bei einer missbräuchlichen Abmahnung besteht hinsichtlich der Gegenabmahnung ausnahmsweise nur dann ein Erstattungsanspruch, wenn die Abmahnung eine gezielte wettbewerbsrechtliche Behinderung des Mitbewerbers dargestellt hat. Im vorliegenden Fall erfolgte die Gegenabmahnung darüber hinaus erst einen Tag nach der gerichtlichen Klärung im Verfügungsverfahren, so dass auch an einen Anpruch aus GoA nicht zu denken war.

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25. November 2009

Streit der Obergerichte zu Anwaltsabmahnungen durch Wettbewerbsverbände

Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 11.03.2009, Az.: 5 U 35/08

Wettbewerbsverbände haben grundsätzlich Marktteilnehmer selbst abzumahnen. Die daraus entstehenden Kosten sind als Kostenpauschale erstattungsfähig. Reagiert der Abgemahnte daraufhin nicht, hat der Verband Klage zu erheben. Eine weitere, diesmal von dem Prozessvertreter des Verbandes erfolgte Abmahnung, ist nicht mehr erstattungsfähig, da sie nicht im mutmaßlichen Interesse des Abgemahnten liegt und es auch an der Erforderlichkeit einer zweiten Abmahnung fehlt. So sieht das zumindest das Hanseatische OLG Hamburg und weicht damit von der Rechtsprechung des Brandenburgischen OLG und den OLG München und OLG Düsseldorf ab. Folglich wird sich der BGH zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung damit in Zukunft beschäftigen müssen.
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15. Oktober 2009

Gericht reduziert Streitwert von Ed Hardy-Abmahnung

Urteil des LG Frankfurt am Main vom 12.08.2009, Az.: 2-06 S 10/09

Zahlt ein Abgemahnter wegen eines Verstoßes gegen das UrhG nicht die Abmahnkosten der gegnerischen Anwälte, werden diese in der Regel von dem Abmahnenden gerichtlich eingefordert. So auch geschehen in dem Fall, als ein Abgemahnter ohne Lizenz bei ebay ein gefälschtes Ed Hardy Tank-Top veräußerte. Die Klägerin mahnte ab, und stellte dem Beklagten die Abmahnkosten, gestützt auf die berechtigte Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA) nach den §§ 677, 683 S.1, 670 BGB, in Rechnung. Durch diese GoA wollte sie nicht nur ihre Abmahnkosten erstattet bekommen, sondern für den Beklagten auch einen kostspieligen Prozess vermeiden. Dazu berechtigt war die Klägerin aufgrund der ihr zustehenden Ansprüche aus § 97 Abs. 1 UrhG. Allerdings setzte das LG Frankfurt in der Berufung den Streitwert von 30.000 € auf 10.000 € herab.

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12. Oktober 2009

Unfassbar, die Rechnung ist lauter!

Urteil des LG Düsseldorf vom 28.08.2009, Az.: 38 O 34/09

In einer Community registrierten Verbrauchern werden erstmals Rechnungen für die weitere Nutzung des Netzwerkes geschickt, nachdem sie zuvor über die Änderung der AGB, was erst die Kostenpflichtigkeit ermöglicht hat, informiert worden sind. Für die Unlauterkeit dieser Forderung reicht es nicht aus, dass diese auf einem Vertrag beruht, der sein Zustandekommen unlauteren Methoden verdankt. Auch ist der Verbraucher durch die zugeschickte Rechnung über eine wohl unberechtigte Forderung nicht in seiner Unerfahrenheit oder Leichtgläubigkeit oder in einer Zwangslage ausgenutzt worden.
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09. September 2009

Von Anwälten und Abofallen

Urteil des AG Karlsruhe vom 12.08.2009, Az.: 9 C 93/09

Vertritt ein Rechtsanwalt eine Firma, die unbrechtigte Forderungen aus sogenannten Abofallen gegen Nutzer ihrer Webseite erhebt und weiß der Rechtsanwalt von der Unrechtmäßigkeit der Forderung, so macht er sich der Beihilfe zum versuchten Betrug schuldig. Darüber hinaus verursacht er einen Vermögensschaden bei den Nutzern, die ihrerseits kostenpflichtig einen Rechtsanwalt mit der Abwehr der Forderung beauftragen. Diesen Schaden hat er dann ebenfalls zu tragen.

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09. September 2009

Kostentragung im Widerspruchsverfahren

Beschluss des BPatG vom 30.06.2009, Az.: 24 W (pat) 37/07 Wer eine Marke in bösgläubiger wettbewerbswidriger Absicht anmeldet, hat die Kosten des Widerspruchsverfahren zu tragen, sofern dagegen Beschwerde eingereicht wird. Es entspricht regelmäßig der Billigkeit, der siegenden Partei die ihr entstandenen Kosten zu erstatten.

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