Inhalte mit dem Schlagwort „Kostenfalle“

29. September 2014

Unzulässige Werbung mit versteckten Kosten für Flüge im Internet

Urteil des LG Leipzig vom 08.03.2013, Az.: 05 O 2324/24

Der Reisevermittler Unister darf auf seiner Internetseite nicht mit zu niedrigen Flugpreisen werben, wenn zusätzlich zu diesen diverse weitere, für den Verbraucher unvermeidliche Zusatzkosten anfallen, die den Endpreis des Fluges um ein Vielfaches erhöhen. Insbesondere müssen im Angebot sämtliche Steuern und andere Zuschläge enthalten sein, sowie ein Hinweis darauf, dass durch das einzig mögliche Zahlungsmittel Kreditkarte weitere Kosten anfallen. Unzulässig gegenüber dem Verbraucher ist auch die Voreinstellung eines kostenpflichtigen Umbuchungsservices. Des Weiteren muss das Unternehmen einen Gewinn von 20.000 Euro an das Bundesamt für Justiz abführen, den es mit der unzulässigen Vermittlung von Reiseversicherungen erzielte.

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29. September 2011

Handy-Rechnung über 11.500 Euro!

Pressemitteilung Nr. 29/2011 zu der Entscheidung des OLG Schleswig-Holstein vom 26.09.2011, Az.: 16 U 140/10

Ein Mobilfunkanbieter muss den Käufer eines Mobiltelefons, welches eine Navigationssoftware enthält und das mit einer automatisch startendenden kostenpflichtigen Kartenaktualisierung versehen ist, auf diese Kostenfalle hinweisen. Versäumt er dies, geht er leer aus.
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24. August 2011

Der Internetbutton – eine europaweite Lösung gegen Internetabzocke?

Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz vom 24.08.2011 Ein „Internetbutton“ soll Internetuser davor schützen Opfer von Internetabzockern zu werden. Dieser Button soll in Zukunft unmissverständlich auf den Preis, die Lieferkosten und sonstige Zahlungspflichten des Käufers hinweisen. Der Verbraucher ist nur dann zu einer Zahlung verpflichtet, wenn er bestätigt seine Kostenpflicht zu kennen, wohl durch Betätigung des Internetbuttons.
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20. April 2009

Kein Zahlungsanspruch bei „Kostenfallen“ im Internet ohne deutlichen Hinweis auf Entgeltlichkeit

Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 04.12.2008, Az. 6 U 187/07 Bei sog. Kostenfallen im Internet hat der Anbieter einer entsprechenden Seite gegen den Nutzer keinen Zahlungsanspruch, wenn sich aus dem Angebot und der Art seiner Webseite die Entgeltlichkeit nicht ergibt und ein deutlicher Hinweis auf die Kostenpflichtigkeit unterbleibt. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Anbieter der Seite absichtlich den Nutzer über die Entgeltlichkeit täuschen will.
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19. März 2009

Kein Zahlungsanspruch bei Internet-Kostenfallen

Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 04.12.2008, Az.: 6 U 187/07 Werden im Internet kostenpflichtige Angebote unterbreitet, bei denen der durchschnittlich verständige Internetnutzer wegen der Art dieses Angebots und wegen der weiteren Umstände seiner Präsentation mit einer Kostenpflichtigkeit nicht rechnet (sog. „Kostenfalle“), sind an den erforderlichen Hinweis auf die Kostenpflichtigkeit (§ 1 Abs. 1 und Abs. 6 S. 2 PAngV; § 5 UWG) erhöhte Anforderungen zu stellen (...)
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