Gewerbetreibende haben das Recht unter ihrer Geschäftsbezeichnung kostenlos ins Telefonbuch eingetragen zu werden
Gewerbetreibende haben einen Anspruch darauf, kostenlos unter ihrer Geschäftsbezeichnung in "Das Telefonbuch" oder online in "www.dastelefonbuch.de" eingetragen zu werden. Denn zum Namen des Gewerbetreibenden zählt auch seine Geschäftsbezeichnung, durch die er als solcher identifiziert werden kann. Unerheblich ist, ob der Gewerbetreibende in der Handwerksrolle oder im Handelsregister eingetragen ist. Maßgeblich ist nur, ob ein Geschäftsname im Verkehr derart gebräuchlich ist, dass er der Identifizierung des Gewerbetreibenden dient.