Wettbewerbswidriges Verhalten bei Krankenversicherungen

Das OLG Dresden hatte sich kürzlich mit der Frage zu beschäftigen, ob es ein wettbewerbswidriges Verhalten darstellt, wenn Krankenversicherungen ihre Kunden zu einem Wechsel des Arztes drängen wollen. Da ein Schreiben mit dieser Absicht dazu geeignet sei, die freie Auswahl des Kunden zu beeinflussen, liegt ein Wettbewerbsverstoß durch ein wettbewerbswidriges Abfangen von Kunden vor.