Sperrung einer Mobilfunkkarte ohne Ankündigung
Urteil des BGH vom 09.06.2011, Az.: III ZR 157/10 Im Rahmen der Beurteilung der Wirksamkeit von AGB-Klauseln in Mobilfunkverträgen mit bestimmter Laufzeit oder über Prepaid entschied der BGH, dass eine Klausel, die es Mobilfunkbetreibern ermöglicht, ohne Vorankündigung die Karte eines Kunden zu sperren, falls er einen gewissen Kreditbetrag überschreitet, unwirksam ist. Der Betreiber könnte sonst bereits bei Überschreitung um Centbeträge den Anschluss des Kunden gänzlich überraschend sperren. Dies gilt insbesondere dann, wenn sich der Betreiber vorbehalten hat, den Kreditrahmen herabzusetzen. Dies stellt eine unangemessene Benachteiligung des Kunden dar.
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