Kein Wettbewerbsverhältnis durch kritische Berichterstattung über ein Unternehmen
Es wird kein Wettbewerbsverhältnis zwischen einem Unternehmen und einem Presse- oder Medienorgan begründet, wenn dieses kritisch über das Unternehmen berichtet, selbst wenn sich der Interessentenkreis der Beteiligten überschneidet. Anderes kann jedoch gelten, wenn das Presse-/Medienorgan mit einem Konkurrenten des Unternehmens verflochten ist und bei der Veröffentlichung des Beitrags auch wettbewerbsspezifische Motivationen, neben dem Ziel der Information und Meinungsbildung, eine nicht ganz untergeordnete Rolle gespielt haben.