Unwirksame Vorauszahlungsvereinbarungen bei einem Vertrag über Lieferung und Einbau einer Küche
Pressemitteilung Nr. 37/2013 des BGH zum Urteil vom 07.03.2013, Az.: VII ZR 162/12 Eine in den AGB eines Vertrages über Lieferung und Einbau einer Küche enthaltene Klausel, wonach der Besteller den vollen Kaufpreis noch vor dem vollständigen Einbau der Küche zu leisten hat, ist mit wesentlichen Grundgedanken des Gesetzes nicht vereinbar und benachteiligt den Vertragspartner unangemessen, da dieser jegliches Druckmittel für den Fall eines mangelhaften Einbaus verliert. Daran ändert auch die - in diesem Fall erfolgte - nachträgliche Einräumung eines Zurückbehaltungsrechts in Höhe vom 10% des Kaufpreises nichts, da dem Besteller auch diesbezüglich keine Gestaltungsfreiheit eingeräumt wurde.
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